Computer ist keine Grundausstattung für Haushaltsführung

Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Minden hatte die Übernahme der Kosten für die Erstaustattung eines PCs einklagen wollen. Dies wies das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalens nun zurück.

Ein Computer gehöre nicht zu einer geordneten Haushaltsführung, wichtige Informationen könne man auch über Radio und Fernsehen erhalten, so das LSG NRW. Weiter heisst es, dass nicht die Tatsache entscheidet, dass die Mehrheit der Haushalte einen Computer besitzt. Einen Haushalt könne man auch problemlos ohne PC führen.

Das Sozialgericht Detmold versagte der Klägerin die Kostenübernahme des Prozesses, da die Erfolgsaussichten als zu gering eingestuft werden.

Schlechtes Gewissen durch „Hände waschen“ bereinigen

Wie das Onlinemagazin des Spiegel unter Berufung des Fachblattes „Science“ schreibt, haben Forscher einen interessanten Zusammenhang zwischen Hände waschen und Gewissen beruhigen gefunden.

Wenn man sich zwischen zwei alternativen Möglichkeiten entscheiden musste, die in der Gunst nah beinander lagen, dann fragt man sich schnell, ob nicht doch die Alternative besser gewesen wäre.

Beispielsweise beim Kauf eines Computers oder Handys. Es gibt zahlreiche Marken, die sich nur in kleinen Funktionen und Design unterscheiden. Möchte man sich dann ein Handy kaufen, so wählt man sich einige mögliche Geräte aus. Am Ende bleiben zumeist zwei Exemplare übrig.

Hat man sich dann für eines dieser Geräte entschieden, fragt man sich kurze Zeit später, ob nicht das andere Handy doch besser gewesen wäre.

Zwei Forscher der University of Michigan haben in Studien herausgefunden, dass sich diese Zweifel durch das Waschen der Hände beseitigen lassenso schreibt Spiegel Online. Die Probanden mussten aus 30 CDs eine Rangliste erstellen und sich beim Kauf zwischen Platz fünf und sechs entscheiden. Die Testpersonen, die sich zwischenzeitlich die Hände gewaschen hatten, nahmen im zweiten Durchlauf dieselbe CD wie aus dem ersten Versuch.

Diejenigen, die keine Hände gewaschen hatten, beurteilten die beiden CDs komplett unterschiedlich. Die mit dem schlechteren Platz wurde schlechter beurteilt, die ausgewählte CD sogar in der Platzierung verbessert.

Policen – Aufmerksamkeit spart Geld

Mit dem Versprechen, viele nicht ausgeschöpfte Förder-und Sparmöglichkeiten aufzeigen zu können, locken viele Versicherungen Kunden an. So weit, so korrekt. Doch sollte sich jeder potentielle Kunde bewusst sein, dass auch der nette Herr Kaiser nicht umsonst arbeitet. Deshalb ist es unverzichtbar, dass sich jeder Mensch bevor er einen Versicherungsberater aufsucht, genau überlegt was er tatsächlich an Sicherheiten braucht und welche finanziellen Wünsche er sich langfristig erfüllen will. Da zwischen Wunsch und Möglichkeit oft eine Lücke klafft, ist eine knallharte Analyse der aktuellen und der zu erwartenden Finanzlage die sicherste Basis, für einen vernünftigen Vermögensaufbau. Hierbei kann und darf durchaus auch professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Wird Diese jedoch kostenlos angeboten, sollte vor Beginn des Gespräches geklärt werden, welchen Nutzen sich der Berater erwartet. Das muss durchaus kein Hinderungsgrund für eine Zusammenarbeit sein, bietet aber Sicherheit, bei den am Ende anstehenden Entscheidungen.

Weiterhin Abzocke bei Telefon-Hotlines

Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat mit insgesamt 700 Testanrufen die Unternehmen auf kundenfreundliche Hotlines überprüft. Das Ergebnis ist nach der ersten Erhebung aus dem Jahr 2009 weiterhin teils miserabel.

Die schlechtesten Hotlines, bei denen die Kunden am längsten warten müssen und der Gebührenzähler mitläuft, haben die Unternehmen Debitel, Kabel Deutschland und Alice. Hier wartet man zwischen drei und sechs Minuten.

Es gibt aber auch in der Branche Unternehmen, die das Wort „Kundenfreundlichkeit“ ernst nehmen. Die Krankenkasse DAK, Waschmaschinen-Hersteller Miele und die Deutsche Telekom stellten die Anrufer in sekundenschnelle zu einem Berater durch.

Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn äußerte die Kritik, dass die Telefon-Abzocke bei vielen Unternehmen zum Geschäftsmodell gehören würden und forderte ein Gesetz, welches dieses unterbindet.

ARGE muss Schülermonatskarte bezahlen

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Härtefallgrundsätze für Hartz IV-Empfänger kommen jetzt zum ersten Mal zu einer Umsetzung. Das Sozialgericht in Detmold verurteilte die ARGE zur Zahlung der Monatskarten eines Schülers. Ab Februar muss diese dem Gymnasiasten die Fahrtkosten von etwa 80 Euro monatlich erstatten. Die ARGE argumentierte, die Monatskarten müssen aus der Regelleistung finanziert werden. Dieses wies das Sozialgericht zurück, denn die Schülermonatskarten seien ein laufender Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums.

Generell ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht unangemessen, da es häufig zu schlechten Witterungen kommt und die Belastung für den Fuss- bzw. Fahrradweg zu hoch seien. In diesen Fällen sei es dem Schüler nicht mehr möglich, die nötige Konzentration im Unterricht aufrecht zu halten.

Weiterhin darf der finanzielle Hintergrund von Eltern keinen Grund darstellen, dass ein Kind nicht auf die gymnasiale Oberstufe gehen kann. Es muss gewährleistet sein, dass Kinder jeder Einkommensschicht die gleiche Chance auf Bildung erhalten.

[Sozialgericht Detmold, Az S12 AS 126/07]