Öko-Test warnt: Gift in Luftmatratzen

Die Verbraucherschützer Öko-Test warnt vor Luftmatratzen. Demnach sind von 13 getesteten Produkten 12 mit Chemikalien belastet, die sowohl krebserregend als auch nervenschädigend sind.

Es ist immer wieder verblüffend, was alles im deutschen Handel Platz findet. In Kinderspielzeug sind Phthalate verboten und dürfen die Prozentmarke von 0,1 nicht überschreiten. Die sogenannten Weichmacher sollen die Produkte elastischer machen.

Neben den Phtalaten fand Öko-Test auch Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die krebserregend sind und auch als Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden. Es ist keine verblüffende Nachricht, dass die meisten Luftmatratzen aus China stammen, kommen doch immer wieder hoch belastete Materialien aus dem fernen Osten nach Europa.

Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet Waren hoch belastet sind, die hauptsächlich von Kindern benutzt werden. Hier muss es ganz schnell ein generelles Verbot und auch ein Strafmaß geben, damit derartige Produkte nicht mehr in Europa verkauft werden dürfen.

Biolebensmittel nicht unbedingt besser als herkömmliche Nahrung

Stiftung Warentest berichtet in seiner neuen Ausgabe „test“, dass Bio-Produkte nicht zwangsläufig gesünder und schmackhafter sind als normale Kost. Die Qualität sei nicht sehr unterschiedlich.

Die Warentester zogen ihre Bilanz aus insgesamt 85 Lebensmitteltests der vergangenen acht Jahre. Demnach sind die Qualitätsunterschiede nicht gravierend, jedoch gibt es zwei wichtige Punkte, die bei Bio-Lebensmitteln eine wesentliche Rolle spielen – der Einsatz von Pestiziden ist seltener und die Bio-Bauern engagieren sich stärker für Umwelt und Soziales.

Letztere Gründe sollten ausschlaggebend bei dem Kauf von Lebensmitteln sein. Gerade der Einsatz von Pestiziden ist nicht nur umweltfeindlich, sondern auch für den Menschen teilweise gesundheitsgefährdend. Immerhin sind 75 Prozent der Bioprodukte frei von Pestiziden.

Die Stiftung schreibt in ihrer Juni-Ausgabe, dass es sowohl bei Bio- als auch bei normalen Lebensmitteln sehr gute Testergebnisse gab, wie auch mangelhafte. Bei nativem Rapsöl schnitten sogar konventionelle Produkte besser ab.

Fazit: Bioprodukte sind wichtig, gut und meist umweltfreundlicher als konventionelle Lebensmittel. Werden weniger Pestizide eingesetzt, so sind die Produkte für den Menschen auch gesünder. Es gibt auch herkömmliche Produkte, die frei von Pestiziden sind. Will man auf Nummer Sicher gehen, so sollte man Bio-Produkte aus dem Bioladen vorziehen.

Greenpeace entdeckt Gen-Schokoriegel von Nestlé

Der Verkauf von Waren, die gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe beinhalten, ist in Europa nur erlaubt, wenn diese auch gekennzeichnet sind. Jeder Missbrauch ist strafbar. In einer Untersuchung von Greenpeace kam nun heraus, dass in Schokoriegeln von Nestlé, die aus den USA importiert wurden, Substanzen aus gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten sind.

Die Laboruntersuchungen ergaben, dass sich in den Riegeln Gen-Soja befindet, so erklärt Greenpeace in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. In einem Schokoriegel mit dem Namen „Butterfinger“ seien zudem sechs unterschiedliche Gen-Maissorten gefunden worden. Die Schokoriegel sind unter anderem in Kaufhäusern und Tankstellen zu bekommen.

Greenpeace erklärt weiter, dass in den Vereinigten Staaten über 90 Prozent des angebauten Sojas und 85 Prozent des Maises genmanipuliert sei und es deshalb nicht verwunderlich sei, dass die importierten Schokoriegel mit Gen-Mais beziehungsweise Gen-Soja bestückt wurden. Die Umweltschutzorganisation forderte den Handel auf, die Schokoriegel nicht weiter zu verkaufen.

Kindergeld während der Ausbildung

Auch während einer nur einige Wochen dauernden Ausbildung, besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Der Staat fördert Kinder entweder mit Freibeträgen, oder mit Kindergeld. Kommen wegen fehlenden Einnahmen keine Freibeträge in Frage, ist auch ein volljähriges Kind, dass sich noch in der Ausbildung befindet Kindergeld-bezugsberechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange diese Ausbildung dauert und ob es sich um eine klassische Lehre oder ein Studium handelt. In einem solchen Fall musste jetzt ein Gericht in Köln entscheiden. Einer Auszubildenden, die einen mehrwöchigen Kurs zur Vorbereitung auf eine Arbeit als Flugbegleiterin absolvierte, sollte das Kindergeld gestrichen werden. Das Gericht befand jedoch dass entscheidend ist, ob in der Zeit ein Arbeitsentgelt bezogen wurde oder nicht. Da bei einem solchen Kurs die Kursgebühr sogar zurückgezahlt werden muss, wenn sich der Absolvent nicht im Anschluss für eine Tätigkeit in der Firma entscheidet, wurde die Streichung des Kindergeldes als unzulässig abgewiesen.

Kein Kindergeld wegen Erbschaft?

Wie jetzt in einem Gerichtsurteil in Niedersachsen bestätigt wurde, zählen Schenkungen von den Eltern und damit auch Erbschaften nicht zu den Bezügen. Geklagt hatte ein Familienvater, dem das Kindergeld für seine zwei Söhne wegen des Erbteils der verstorbenen Mutter gestrichen werden sollte. Die Familienkasse verweigerte das Geld, da durch die Erbschaft das „Einkommen“ der Kinder den Grenzbetrag überschritten hätte. Das Gericht entschied aber, dass die Erbschaft als als Bezug i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen und deshalb nicht als normales Einkommen zu berechnen sei.