Vorsicht vor Rentenlücke bei Teilzeitbeschäftigung

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V., hat sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in den vergangenen zehn Jahren um drei Millionen erhöht. Mit jetzt zehn Millionen Teilzeitarbeitern entspricht das einer Steigerung um 43 Prozent. Vor allem Frauen sind – freiwillig, oder unfreiwillig – häufig nur in Teilzeitarbeit tätig. 45 Prozent aller erwerbstätigen Frauen, arbeiten inzwischen Teilzeit. 2010 waren es noch 38 Prozent Arbeitnehmerinnen, auf die das zutraf. Im Gegensatz dazu arbeiten nur 10 Prozent aller erwerbstätigen Männer in Teilzeit, obwohl sich auch ihre Zahl seit 2010 um 100 Prozent gesteigert hat. Frauen sind oft schneller bereit, für eine Firma in Teilzeit zu arbeiten, wenn sie nebenbei noch eine Familie zu versorgen hat. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die verringerte Arbeitszeit auch eine erhebliche Verringerung der späteren gesetzlichen Rentenhöhe nach sich ziehen wird. Wer sich freiwillig, zum Beispiel aus familiären Gründen, dafür entscheidet nur Teilzeit zu arbeiten, muss beizeiten mit einer zusätzlichen Rentenversicherung für das Alter vorsorgen. Auf die höhere Rente des Ehepartners sollte man sich dabei lieber nicht verlassen, wie die Scheidungsrate von rund 55 Prozent zeigt, zumal sich nicht abschätzen lässt, wie stark die Inflation die scheinbar hohe Rente bis dahin vermindert haben wird.

Verwaltungsgericht entscheidet gegen grundsätzliches Sterbehilfeverbot

Eine wegweisende Entscheidung hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin getroffen. Demzufolge dürfen Ärzte unheilbar kranken Menschen in Ausnahmefällen auch tödliche Medikamente für einen Suizid überlassen. Das diesbezügliche Verbot verstößt laut Gericht gegen die Berufs- und Gewissensfreiheit der Ärzte, die ihnen im Grundgesetz garantiert wird. Verhandelt wurde eine Klage des Sterbehilfevereins Dignitate, dem die Berliner Ärztekammer vor vier Jahren untersagt hatte, Todkranken auf Wunsch tödliche Medikamente zu verschreiben und dies mit der „ärztlichen Ethik“ begründet. Das Gericht bestätigte zwar, dass organisierte Sterbehilfe, wie sie im Sterbehilfeverein Dignitate angeboten wird, grundsätzlich verboten werden könnte, aber ein uneingeschränktes Verbot, wie von der Ärztekammer formuliert, geht zu weit, da jeder behandelnde Ärzte dadurch in Gewissenskonflikte geraten kann, wenn eine andere Leidensbegrenzung von Patienten nicht möglich ist.

Erhöhung des Grundfreibetrags beschlossen

Der Bundestag hat jetzt den Steuersenkungsplänen der Regierung zugestimmt. Durch die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags in zwei Stufen, sollen Steuerzahler entlastet werden. Ab Januar kommenden Jahres steigt somit der Steuerfreibetrag auf 8130 Euro und ab Januar 2014 auf 8354 Euro. Der Finanzexperte der CDU, Klaus-Peter Flosbach, begründet die Erhöhung des Steuerfreibetrages mit der Inflation, die es notwendig macht, durch den höheren Grundfreibetrag den Bürgern das Existenzminimum als steuerfrei zu sichern. Außerdem soll der Tarifverlauf dergestalt verändert werden, dass die „kalte Progression“ vermieden wird. Die notwendige Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundesrat findet am 11. Mai statt. Die Opposition kritisierte, dass für die zu erwartenden Steuerausfälle keine Gegenfinanzierung geplant ist. SPD und Grüne haben deshalb bereits ihr Veto angekündigt. „Dieses Gesetz würde dazu führen, dass die Hälfte der Entlastung bei den oberen 20 Prozent der Einkommensbezieher ankommt“, erklärt der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick, den Widerspruch seiner Partei. Statt dessen wollen die Grünen den Grundfreibetrag auf 8400 Euro erhöhen, die dadurch verringerten Steuereinnahmen aber durch eine höhere Steuer für Reche ausgleichen.

Rente: Vorsorge-Bereitschaft sinkt

Das Allensbach-Institut hat jetzt im Auftrag des Versicherungsverbands eine Umfrage zum Thema Altersvorsorge durchgeführt. Diese ergab, dass mit 24 Prozent, weniger als ein Viertel aller Deutschen bereit ist, Geld für die Rente zu sparen. Wichtiger ist für den Großteil der Befragten der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, oder von technischen Geräten. Derweil wächst die Rentenlücke, die in vielen Fällen zu Altersarmut führen wird. Nach Berechnung des Rentenversicherungsberichtes 2011 liegt das Sicherungsniveau derzeit noch bei circa fünfzig Prozent des Nettoeinkommens. Das bedeutet, dass ein Rentner nach 45 Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse rund 50 Prozent seines letzten Nettoeinkommens als Rente erhält. Noch nicht berücksichtigt ist dabei der Verlust der Kaufkraft durch die Inflation. Auch wenn der Risikoschutz Vorrang hat, sollte die zu erwartende finanzielle Lage im Alter nicht vergessen werden. Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, umso niedriger sind die monatlich notwendigen Raten und umso höher der Ertrag im Alter.

Mediziner warnen vor erhöhten Zeckengefahr

Das gefährlichste in Deutschland lebende Tier ist die Zecke. Kein anderes Tier ist hier für so viele Krankheitsfälle verantwortlich, wie dieses kleine, zur Gattung der Milben zählende Insekt. Am bekanntesten und trotzdem noch immer weit unterschätzt, ist die Hirnhautentzündung (FSME), die durch Zeckenbisse übertragen wird. Durch die milden Winter und wärmeren Temperaturen in Frühjahr und Herbst, ist die Zeckenpopulation in den vergangenen Jahren erheblich angewachsen. Das spiegelt sich auch in der Statistik der gemeldeten FSME-Fälle wieder, deren Zahl sich allein im letzten Jahr um rund 40 Prozent erhöht hat. Fast ein Drittel aller deutschen Gegenden, zählen mittlerweile zu den Risikoregionen. Zwar sind nur zwei Prozent der Zecken von FSME befallen, doch die wachsende Zeckenplage erhöht auch die Zahl der Opfer. In 50 Prozent aller Erkrankungen nimmt die Hirnhautentzündung einen sehr schweren Verlauf und bei 25 Prozent aller betroffenen Patienten bleiben schwere Schäden zurück. Deshalb raten die Biologen und Mediziner, sich vor allem im noch immer am schwersten betroffenen Süden Deutschlands, gegen Hirnhautentzündung impfen zu lassen.