Verwaltungsgericht entscheidet gegen grundsätzliches Sterbehilfeverbot

Eine wegweisende Entscheidung hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin getroffen. Demzufolge dürfen Ärzte unheilbar kranken Menschen in Ausnahmefällen auch tödliche Medikamente für einen Suizid überlassen. Das diesbezügliche Verbot verstößt laut Gericht gegen die Berufs- und Gewissensfreiheit der Ärzte, die ihnen im Grundgesetz garantiert wird. Verhandelt wurde eine Klage des Sterbehilfevereins Dignitate, dem die Berliner Ärztekammer vor vier Jahren untersagt hatte, Todkranken auf Wunsch tödliche Medikamente zu verschreiben und dies mit der „ärztlichen Ethik“ begründet. Das Gericht bestätigte zwar, dass organisierte Sterbehilfe, wie sie im Sterbehilfeverein Dignitate angeboten wird, grundsätzlich verboten werden könnte, aber ein uneingeschränktes Verbot, wie von der Ärztekammer formuliert, geht zu weit, da jeder behandelnde Ärzte dadurch in Gewissenskonflikte geraten kann, wenn eine andere Leidensbegrenzung von Patienten nicht möglich ist.