Archiv der Kategorie: Recht

Schlechte Noten für Riester-Renten

Eine Studie von Verbraucherexperten bescheinigte der Riester-Rente eine vernichtende Bilanz. Seit ihrer Einführung von zehn Jahren haben sich die Riesterprodukte „zu Ungunsten der Sparer entwickelt“, so Expertin für Verbraucherpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Kornelia Hagen. Ursprünglich sollte durch die Riester-Rente die Altersvorsorge verbessert werden. Bisher haben jedoch nur 40 Prozent der Anspruchsberechtigten überhaupt einen Vertrag abgeschlossen. Vor allem Menschen mit einem geringeren Einkommen, die im Alter am meisten von einer zusätzlichen Altersvorsorge profitieren würden, entscheiden sich deutlich seltener für einen zusätzlichen Sparvertrag. Das liegt nicht nur an den für Viele nicht aufbringbaren Beiträgen, sondern auch daran, dass die bei Riester-Produkten anfallende Rendite viel zu gering sei. Genauso gut könnten die Menschen in Geld „im Sparstrumpf“ sammeln, kritisierte die Expertin. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Riester-Tarife immer mehr zum Nachteil der Sparer entwickelt. Das liegt einerseits an der in dieser Zeit gestiegenen Lebenserwartung, andererseits hat der Staat für die von ihm geförderte Rente keine verbindlichen Kalkulationsgrundlagen vorgegeben. „Kein normaler Mensch weiß, welche Lebenserwartung die Lebensversicherer tatsächlich kalkulieren“, kritisiert Kornelia Hagen. Der Garantiezins ist um rund ein Drittel gesunken und auch die Überschussverteilung hat sich in den vergangenen Jahren zuungunsten der Verbraucher entwickelt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung fordert angesichts dieser Entwicklung eine umfangreiche Reform der Riester-Unterstützung.

Easycash und die Kundendaten

Der EC-Netztbetreiber „Easycash“ hat, wie jetzt bekannt wurde, einen „Risikoindex“ für die Vermarktung von EC-Karten-Daten erstellt. Wie aus einem Bericht des NDR hervor geht, versucht das Unternehmen ein Konzept zu erstellen, dass es ihm ermöglicht, auch sensible Kundendaten, die ursprünglich lediglich für die Erstellung einer EC-Karte freigegeben wurden, gewinnbringend zu verkaufen. Als Käufer kämen dafür Versicherungen, Versandhäuser, oder Telekommunikationsanbieter in Frage. Nicht nur die Namen, Adressen, Telefonnummern und Bankdaten, auch das Kaufverhalten der Kunden könnte auf die Art verkauft und von den Käufern für Personenbezogene Werbung missbraucht werden. Easycash-Chef Christoph Pfeifer bestreitet zwar den Vorwurf, gibt aber zu, dass es ein diesbezügliches Pilotprojekt gegeben habe. Dieses sei aber „unter strikter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes konzipiert“ und durchgeführt worden. Warum ein solches Pilotprojekt überhaupt notwendig ist, wenn keine derartigen Verkaufspläne bestehen, dazu äußerte sich der Easycash-Geschäftsführer nicht. Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art bei Easycash. Schon im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass die Firma die durch die Kreditkarte gewonnen Daten ein Kundenprofil erstellt. Dies wäre nicht nötig, wenn Easycash nicht vorhätte, damit Geld zu verdienen. Bisher ist vielen Menschen noch nicht recht klar, welche Macht Konzerne über sie gewinnen, wenn sie über die genauen Bedürfnisse, Schwächen und Wünsche von potentiellen Kunden Bescheid wissen. Trotzdem sollten solche Vergehen gegen gesetzliche Regelungen die Menschen handeln lassen. Altruistisch sind die Gründe der Konzerne jedenfalls nicht.

Fußballspielen als Dienstunfall

Wenn sich Beamte beim Fußballspielen in einem Verein ihrer Verwaltung verletzen, dann gilt das als Dienstunfall. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Trier in einem Fall, indem ein Postbote sich beim jährlich statt findenden Fußballspiel des FC Deutsche Post einen Bänderriss zugezogen hatte. Dabei hatte es sich, so das Verwaltungsgericht, um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt, die das Gemeinschaftsgefühl und „die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen zu leben“, stärken sollte. Dies liegt im Interesse der Firma, die auch als Organisator dafür fungierte. Deshalb gilt auch Sport als Dienstunfall, wenn dieser vom „Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen und Zwecken dient“, erläuterte der Richter.

Mitglied ohne Kirchensteuer?

Hartmut Zapp, ein ehemaliger Hochschullehrer und Kirchenrechtler, hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erklärt. Seine Mitgliedschaft als Katholik in der kirchlichen _Gemeinde_, wollte er jedoch behalten. Also; Mitglied ja – Kirchensteuer nein. Das jedoch ist im deutschen Recht nicht vorgesehen und so lehnte das Standesamt einen solchen Teilaustritt ab. Dagegen klagte Zapp vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass die Klage ebenfalls als unzulässig ablehnte und auch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht verweigerte, da das Recht der Kirche auf Einzug einer Steuer im Grundgesetz verankert wäre. Wider Erwarten hat der Kirchenrechtler jetzt Unterstützung von anderer Seite erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig widersprach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg und sprach Hartmut Zapp das Recht zu, gegen den Beschluss beim Verfassungsgericht zu klagen. Als Begründung gab der Richter an das die Frage, ob eine Mitgliedschaft in der christlichen Gemeinde auch ohne die Zahlung von Kirchensteuer rechtlich möglich ist, das Interesse der Allgemeinheit berührt. Sollte es Zapp gelingen, seine Forderung durchzusetzen, dürfte das unter den Christen Schule machen und viele Nachahmer finden.

Neue Regelung zur Zeitarbeit

Der Bundesrat hat jetzt den Schutz von Arbeitnehmern verstärkt, die in Zeitarbeitsfirmen tätig sind. Besonders Leiharbeiter werden seit Jahren immer häufiger von der Wirtschaft als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Verstärkt wurde das noch durch die von der Arge erzwungene Annahme von unterbezahlten Jobs bei so genannten Personaldienstleistern. Eine jetzt beschlossene Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist die Voraussetzung für Mindestlöhne in der Branche, die den Arbeitnehmern ein Minimum an Sicherheit garantieren und den „Drehtüreffekt“ unterbinden sollen. Damit soll zukünftig dem Lohndumping Einhalt geboten werden, was vor allem durch die neue EU-Freizügigkeit für Arbeitssuchende notwendig wird, durch die in wenigen Tagen Arbeitskräfte aus Ländern mit geringerem Einkommen, leichter Zugang zu Arbeitsplätzen in Deutschland bekommen. Bisher konnten sich die Gewerkschaften auf einen Mindestlohn für Osteuropäische Arbeitnehmer von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten einigen.
Neu und positiv für Zeitarbeiter ist auch, dass Firmen an die sie ausgeliehen werden, sie zukünftig über freie Stellen informieren müssen, um ihnen eine Chance zu geben, sich für eine Festanstellung zu bewerben. Außerdem dürfen Zeitarbeiter nur noch zeitlich befristet an Unternehmen vermittelt werden. Damit wird verhindert, dass Zeitarbeiter als Ersatz für Festangestellte eingesetzt werden.