Wenn sich Beamte beim Fußballspielen in einem Verein ihrer Verwaltung verletzen, dann gilt das als Dienstunfall. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Trier in einem Fall, indem ein Postbote sich beim jährlich statt findenden Fußballspiel des FC Deutsche Post einen Bänderriss zugezogen hatte. Dabei hatte es sich, so das Verwaltungsgericht, um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt, die das Gemeinschaftsgefühl und „die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen zu leben“, stärken sollte. Dies liegt im Interesse der Firma, die auch als Organisator dafür fungierte. Deshalb gilt auch Sport als Dienstunfall, wenn dieser vom „Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen und Zwecken dient“, erläuterte der Richter.