Die Krankenkasse AOK hat, in Zusammenarbeit mit den Apothekerverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen, ein Pilotprojekt in Sachsen und Thüringen gestartet. Das Projekt „Armin“ beinhaltet eine Änderung der Verschreibungsgewohnheiten von Ärzten. Es sieht vor, dass Ärzte zukünftig keine Medikamente mehr, sondern statt dessen Wirkstoffe verschreiben sollen. Damit wird sicher gestellt, dass kein Pharmazieunternehmen bevorzugt behandelt wird und Patienten die günstigsten Arzneien, bei gleicher Wirkungsweise, erhalten. Da die AOK mit verschiedenen Herstellern Nachlässe vereinbart hat, spart die Kasse somit etliche Millionen Euro ein. Für den Test wurden 200 Wirkstoffe ausgewählt. Freigestellt davon sind Wirkstoffkombinationen, wie beispielsweise in Salben, Tinkturen aber auch Asthmasprays oder Insulin. In Einzelfällen kann der Arzt auch weiterhin entscheiden, eine bestimmte Marke zu verschreiben. Prinzipiell ist daran nichts auszusetzen. Allerdings gehen die Pläne der Krankenkasse noch weiter. So sollen Ärzte demnächst sogenannte Medikationskataloge mit Therapieempfehlungen für alle Krankheiten erhalten. Damit solle, so der AOK-Sprecher, den Ärzten bei der Medikamentenauswahl geholfen werden. Auch spezielle Medikationspläne für chronisch kranke Patienten, die mehrere Arzneien erhalten, sollen demnächst zur Verfügung stehen – eine brisante Entwicklung. Denn von der freiwilligen Nutzung eines „Medikationskataloges“ bis hin zur rechtlichen Verpflichtung, sich an diesen zu halten, ist es nur ein kleiner Schritt. Und damit wären es die kostentragenden und an jeder Einsparung interessierten Versicherungen, die bestimmen, welche Medikamente ein Patient erhält. Das diese Entscheidung nicht zwingend im Interesse des Patienten liegt, ist den Plänen immanent. Bisher ist die Teilnahme an diesem Pilotprojekt freiwillig. Einen Gefallen haben die Ärztevereinigungen damit weder sich, noch den Patienten getan.
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Viele Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte
Noch immer sind Hunderttausende gesetzlich Versicherte ohne die neue elektronische Gesundheitskarte. Rund drei bis vier Prozent der Krankenversicherten von AOK, DAK, GEK oder Barmer, haben damit bald keinen gültigen Versicherungsschutz mehr. Die alten Karten können noch bis September verwendet werden, ab dann sind alle Versicherten, die ihre Karte bis dahin nicht getauscht haben, praktisch ohne Versicherungsschutz. Allerdings sind Ärzte schon jetzt nicht mehr verpflichtet, die alte Karte auch zu akzeptieren. Ein Teil von ihnen verweigern die Karte bewusst, da sie die darauf gespeicherten Daten missbilligen. Bisher werden neben dem darauf abgebildetem Foto nur Name und Anschrift des Inhabers gespeichert, um Missbrauch zu verhindern. Geplant ist jedoch im nächsten Schritt, einen Großteil der Krankenakte auf der Karte zu speichern, um eine schnellere Notfallhilfe zu ermöglichen. Dadurch würden jedoch auch Ärzte über Krankheiten informiert, die nicht direkt zu ihrem Aufgabenbereich zählen. Außerdem planen die Krankenkassen mit Hilfe der Karte online Kontakte zwischen Ärzten und Patienten zu ermöglichen, um die Zahl der persönlichen Konsultationen und damit die Kosten zu verringern. Für Patienten erhöht sich so erheblich die Gefahr, dass seine Medizindaten von Unbefugten eingesehen und missbräuchlich verwendet werden, wie beispielsweise bei der Entscheidung über eine Bewerbung. Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran zu erfahren, ob ein potentieller Mitarbeiter vielleicht gesundheitlich vorbelastet ist und eventuell häufiger ausfallen könnte. Das es keine Garantie für die Einhaltung diverser Versprechungen gibt, online gespeicherte Daten zu schützen, haben die vielen Skandale der Vergangenheit gezeigt.
Massiver Betrug im Gesundheitswesen?
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) gab bekannt, das ihr 2013 durch Abrechnungsbetrug ein Rekordschaden von über zwei Millionen Euro entstanden ist. Insgesamt 2,1 Millionen Euro fordert die Rechnungsstelle der KKH von Ärzten, Therapeuten und Apothekern zurück, nachdem das zuständige Ermittlerteam 566 Betrugsfälle aufdecken konnte. 21 Fälle waren so schwerwiegend, dass die KKH Strafanzeige stellte. Als „inakzeptabel, dass einige schwarze Schafe im Gesundheitswesen sich illegal und auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen“, bezeichnete Vorstandschef Ingo Kailuweit, bei der Bekanntgabe der Ermittlungen, die Betrugsfälle. Mit 1,6 Millionen Euro fällt der größte Teil des entstandenen Schadens auf Apotheken. Auch gegen Ärzte wird inzwischen strafrechtlich ermittelt, weil sie in ihren Abrechnungen über längere Zeiträume überhöhte Angaben zu verwendeten Arbeitsmitteln angegeben haben. Durch ambulante Pflegedienste erlitt die KKH, durch den Einsatz unqualifizierter Arbeitskräfte, die als Fachkräfte verrechnet wurden waren, einen Schaden von 144.000 Euro. Insgesamt schätzt die KKH den im Gesundheitswesen durch Betrug und Korruption entstehenden Schaden auf über eine Milliarde Euro.
Steigende Todesrate bei Pflegepersonalmangel
Im Fachmagazin „Lancet“ wurde jetzt das Ergebnis einer Untersuchung über mögliche Todesrisiken an Kliniken veröffentlicht. Dafür werteten die Forscher 420.000 Patientendaten aus neun europäischen Staaten aus. Demnach gibt es eine signifikante Korrelation zwischen der Todesrate in Krankenhäusern und der Arbeitsbelastung des jeweiligen Pflegepersonals. Dabei zeigte sich, dass die Todesrate mit der Arbeitsbelastung steigt. Verglichen wurden die Todesfälle bei Patienten mit einfachen chirurgischen Eingriffen, wie Blinddarm-, Hüft- oder Knieoperationen. Deren Todesrate ist mit 1 bis 1,5 Prozent relativ niedrig. In Kliniken jedoch, in denen nicht ausreichend Krankenschwestern vorhanden oder diese nicht gut ausgebildet waren, stieg die Zahl bis auf das siebenfache. So ist das Todesfallrisiko um circa ein Drittel geringer, wenn sich jede Krankenschwester um sechs Patienten kümmern muss und mindestens 60 Prozent der Krankenschwestern und Pfleger einen Hochschulabschluss haben, als in Kliniken, in denen auf jede Krankenschwester acht Patienten kommen und nur 30 Prozent des Pflegepersonals eine gute Ausbildung hat. Die ausgewerteten Daten stammen aus der Schweiz, Schweden, Norwegen, Finnland, Spanien, Irland, Großbritannien, Belgien und den Niederlanden. Die Ergebnisse sind jedoch allgemeingültig.
Beitragsbemessungsgrenze massiv erhöht
Das Bundeskabinett hat einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zugestimmt, wodurch eine höhere Belastungen für Arbeitnehmer und Angestellte entsteht, die im Monat mehr als 3937,50 Euro verdienen. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung in ganz Deutschland auf 4050 Euro. Die Grenze für die Rentenversicherung wird in Ostdeutschland auf 5000 Euro und in Westdeutschland auf 5950 erhöht. Bis zu diesem Arbeitsentgeld müssen Arbeitnehmer Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Einkommensentwicklung abhängig und wird jährlich angepasst. Stichtag für die Erhöhung ist der 1. Januar 2014. Das Bundessozialministerium versicherte jedoch, dass sich für die meisten Versicherten nicht viel ändern wird, da sie ohnehin weniger als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Für alle Besserverdienenden zieht die Erhöhung jedoch erhebliche Einkommenseinbußen nach sich.