Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen im letzten Jahr einen Überschuss erwirtschaften konnten, lehnt die Regierung eine Senkung der Beiträge ab. Dafür gebe es keinen Spielraum, wie das Bundesgesundheitsministerium in Berlin erklärte. Zwar wird die Liquiditätsreserve bis zum Ende dieses Jahres auf circa 6,2 Milliarden Euro gestiegen sein, wie aus einer aktuellen Einnahmeprognose hervor geht, doch diese wird benötigt, um Einnahmeschwankungen auffangen zu können. Schon fünf der sechs Milliarden Euro werden voraussichtlich zwischen 2012 und 2014 für den Sozialausgleich benötigt. Deshalb sind Forderungen der Opposition nach Beitragssenkungen unangebracht. Auch das Bundesversicherungsamt weist Forderungen nach Beitragskürzungen zurück, da aufgrund der Finanzkrise 2009 keine Liquiditätsreserve aufgebaut werden konnte und diese auch jetzt noch den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag nur knapp überschreitet. Dazu kommt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen 2010 mehrere Hunderttausend besser verdienende Versicherte an die privaten Krankenversicherungen verloren haben. So sank allein bei der Deutschen Angestellten-Krankenkasse die Zahl der Mitglieder in nur einem Jahr um 460.000, da die gesetzlichen Kassen Anfang 2011 die Beiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent des Einkommens erhöht hatten.
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Verbraucherschützer kritisiert Höhe der Bankgebühren
Verbraucherschützer kritisieren die noch immer viel zu hohen Abhebegebühren vieler Banken und Sparkassen. Bis zu fünf Euro muss ein Kontoinhaber zahlen, wenn er Geld von seinem Konto, über einen Geldautomaten abhebt. Frank-Christian-Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentrale fordert, dass die Gebühr auf maximal 1,95 Euro herabgesetzt werden müsse. Die tatsächlichen Kosten liegen, wie er in einem Interview dem „Tagesspiegel“ sagte, zwischen 30 und 70 Cent. Dagegen verweisen Banken und Sparkassen auf die höheren Kosten, die durch Geldautomaten im ländlichen Raum entstehen. Gezwungen durch den Druck des Bundekartellamts hatten die Kreditinstitute die Bankgebühren für das Abheben von fremden Kunden zum Jahresbeginn bereist massiv gesenkt. Doch noch immer werden Spitzenpreise von 5,64 Euro pro Abhebung verlangt. Die Einführung einer Höchstgrenze, wie von Pauli gefordert, lehnt das Bundeskartellamt jedoch mit der Begründung ab, dass dann jede Motivation der Banken, diese Grenze zu unterbieten wegfallen würde.
Bessere Kontrollen bei Anlagenberatungen geplant
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner plant, den Kundenschutz im Bankwesen zu verstärken. Aigner: „Gesetze helfen nur dann, wenn jemand kontrolliert, ob sie eingehalten werden.“ Vorausgegangen war eine Untersuchung der Stiftung Warentest die Anlagenberatungen verschiedener Banken geprüft und ausgewertet hat. Diese ergab, dass die geprüften Großbanken die gesetzlich vorgeschriebenen Standards noch immer nicht einhalten. Deshalb will Ministerin Aigner jetzt die Banken stärker kontrollieren. Dafür sollen auch verdeckte Ermittler eingesetzt werden. Die Proben durch die Stiftung Warentest reichen als Kontrolle leider nicht aus. Aigner: „Dort besteht allerdings das Problem, dass die Informanten nicht genannt werden dürfen und die Ergebnisse deshalb von den Banken oft infrage gestellt werden“. Deshalb sollen zukünftig Mitarbeiter des Ministerium die Anlagenberatungen der Banken testen.
Pflegeversicherung rechnet mit höherem Beitrag
Schon in drei Jahren, ab Beginn 2014 soll der Beitrag für die Pflegeversicherung auf 2,1 Prozent steigen. Dies veröffentlichte die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf eine aktuelle Prognose des Bundesgesundheitsministerium, dass trotz günstiger Konjunktur eine Finanzreform der Pflegeversicherung für notwendig hält. 2008 hatte die damalige Regierungskoalition eine Steigerung der Beiträge vor 2015 ausgeschlossen, da nach damaliger Berechnung die Finanzreserve der Pflegekassen ausreichend wären. Dies hat sich inzwischen als fehlerhaft erwiesen. Ab 2011 rechnet das Gesundheitsministerium mit Defiziten, für die die Rücklagen verbraucht werden müssen. Nicht vergessen sollte man aber, dass die staatliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung abdeckt und es unwahrscheinlich ist, dass die Qualität der damit abgesicherten Pflegedienste steigen wird. Deshalb muss Jeder rechtzeitig darüber nachdenken, durch eine private Pflegezusatzversicherung Lücken zu schließen, die später das gesamte Vermögen aufzehren könnten.
Insolvenzmasse von Lehman-Brother bleibt in Deutschland
Die Klage des britischen Brokerhaus Lehman International Europe auf eine Rückerstattung von 800 Millionen Euro, die Teil der Insolvenzmasse der Tochtergesellschaft, die Lehman Brother-Bank sind, wurde abgewiesen. Damit bleibt das Geld in Frankfurt und kann wie geplant zur Entschädigung der geprellten Großanleger genutzt werden. Die Mutterfirma hatte nach dem Zusammenbruch der Lehman Brother-Bank behauptet, die vorhandenen Einlagen wären nicht Besitz der Bank, sondern von dieser nur verwaltet worden. Daran zweifelte die Vorsitzende Richterin jedoch. Im Herbst 2008 hatte die Pleite der Lehman-Brother-Bank eine internationale Wirtschaftskrise ausgelöst, da infolge des Zusammenbruchs der Bank etliche institutionelle Anleger ihr dort investiertes Geld verloren. Auch circa 50.000 private Anleger, die wertlose Inhaberschuldverschreibungen erworben hatten, verloren ihre Einlagen. Sie haben aber auch im Zuge der Insolvenzabwicklung keine Chance auf eine Erstattung, da erst institutionelle Anleger entschädigt werden und die Konkursmasse nicht ausreichend ist.