Archiv der Kategorie: Aktuelles

Lebensversicherung: Regierung plant Versicherungsreform

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, sind viele Lebensversicherer nicht mehr in der Lage, die bisher üblichen Garantiezinsen zu gewähren. Dem Druck der Versicherungsunternehmen hat sich die Bundesregierung jetzt gebeugt und Änderungen vorbereitet, die in einem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für das geplante Reformgesetz fertig vorgestellt wurden. Die darin enthaltenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Versicherungsunternehmen auch zukünftig die vertraglich vereinbarten Zusagen an die Versicherten erfüllen können. So sollen die Versicherungen ihre Kunden, als Ausgleich für geringere oder fehlende Garantiezinsen, stärker an den Risikoüberschüssen beteiligen. Der bisherige Satz von 75 Prozent wurde auf 90 Prozent angehoben. Zudem müssen Versicherungsunternehmen mehr Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Auch für die Bewertungsreserven soll zukünftig eine „gerechtere Beteiligung der Gesamtheit der Versicherten“ gewährleistet werden. Als Bewertungsreserve gelten Wertsteigerungen von Aktien oder Anleihen. Bisher blieb der Wert einer Aktie, die für einen Versicherten erworben wurde gleich, auch wenn dieser inzwischen gestiegen ist. Die Bewertungsreserve ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis, der den Kunden berechnet wird und dem tatsächlichen aktuellen Marktwert. Geplant ist außerdem eine mögliche Ausschüttungssperre für Aktionäre einer Versicherungsgesellschaft, wenn nur so die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme an die Versicherten garantiert werden kann. Dafür darf der Garantiezins ab Januar 2015 von derzeit 1,75 Prozent, auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Bis zur Sommerpause soll der Referentenentwurf debattiert und durch das Parlament bestätigt werden.

Pocken: Soll die Forschung eingestellt werden?

Schon vor 34 Jahren wurde die Pockenerkrankung durch die Weltgesundheitsbehörde (WHO) für ausgestorben erklärt. Der letzte weltweit an Pocken erkrankte Mensch war der somalische Krankenhausangestellte, Ali Maow Maalin, im Jahr 1977. Trotzdem können Wissenschaftler nicht ausschließen, dass die Krankheit eines Tages wieder ausbricht. Deshalb werden aktuell in je einem Labor in Russland und den USA noch Pockenerreger aufbewahrt und erforscht. In dieser Woche muss die Weltgesundheitsorganisation entscheiden, ob die Gefahr der Lagerung von Pockenviren schwerer wiegt, als die Gefahr einer erneuten Pockenepidemie. Ein solcher Ausbruch wäre verheerend, da seit Jahrzehnten nicht mehr gegen Pocken geimpft wird und auch der Impfschutz der Älteren, ist nach so vielen Jahren nicht mehr wirksam. Vor der Impfung erkrankten rund 300 bis 500 Millionen Menschen an Pocken, von denen rund ein Drittel starb. Die Überlebenden bleiben durch die Pockennarben schwer entstellt. Eine medikamentöse Behandlung ist noch immer nur wenig erfolgreich, so dass allein die vorbeugende Impfung einen ausreichenden Schutz vor den Folgen einer Pockenerkrankung bietet. Auch wenn seit 37 Jahren keine Krankheitsfälle mehr bekannt wurden, bleibt die Gefahr für ein Wiederaufleben der Seuche bestehen. Vor allem die den Menschenpocken verwandten Kuh- und Affenpocken gelten als mögliche Gefahrenquelle. Kuhpocken sind zwar für Menschen nicht gefährlich, doch bei einer Mutation der Viren, könnte sich das schnell ändern. „Die Viren der Kuh- und Affenpocken sind genetisch zu über 95 Prozent mit dem Erreger der Menschenpocken identisch“, erläutert der Virologe Gerd Sutter, von der Ludwig-Maximilian-Uni München. Für uns gefährliche Mutationen sind deshalb nur eine Frage der Zeit. Aus diesem Grund raten Wissenschaftler davon ab, die letzten im Labor befindlichen Pockenviren zu zerstören und empfehlen, ihn statt dessen weiter zu erforschen.

Vierzig Prozent aller Eltern sind Raucher

In Deutschland sind vier von zehn Eltern Raucher. Das ermittelte eine Studie der Krankenversicherung DAK. Dabei gibt es gravierende regionale Unterschiede. Während im Süden Deutschlands, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, die Quote bei 21 Prozent, oder in Bayern und Baden-Würtemberg bei 30 Prozent liegt, rauchen in Berlin mit 48 Prozent, fast die Hälfte aller Eltern. Dies bezeichneten die Experten der DAK als besorgniserregend, da durch Passivrauchen auch die Gesundheit der Kinder nachweislich gefährdet ist. Vergleiche der Krankendaten von Kindern mit rauchenden und nichtrauchenden Eltern zeigen, dass Kinder von Rauchern häufiger und schwerere Atemwegsinfekte bekommen und anfälliger für Asthmaerkrankungen sind. Weniger bekannt ist, dass ein Großteil der Schadstoffe über die Haut ausgeschieden wird und bei Berührung übertragen werden kann. Deshalb schadet das Rauchen der Eltern ihren Kindern auch dann, wenn nicht in Gegenwart der Kinder geraucht wird.

Die Versicherung verklagen – Es kann sich lohnen!

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden wird versucht, durch die Vermittlung mit Hilfe einer für alle Versicherungen zuständigen Schlichtungsstelle, Probleme ohne einen Gerichtsprozess beizulegen. Diese Maßnahme hat sich bewährt, doch zeigt sich in den letzten Jahren, das der Versicherungsombudsmann immer häufiger den unzufriedenen Kunden Recht gibt. Daraus ist zu schließen, dass die Versicherungsunternehmen wenig bis gar nicht bereit sind, von ihren, offensichtlich unrechtmäßigen, Verfahrensweisen abzurücken. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass die meisten Kunden sich nicht die Mühe machen, gegen Unstimmigkeiten vorzugehen. 2013 stieg, im Vergleich mit dem Vorjahr, die Zahl der Fälle, die der offiziellen Beschwerdestelle der Assekuranz vorgetragen wurden, um 8,6 Prozent, auf 18.740. Vor allem im Bereich der Lebensversicherungen, wächst die Zahl der Beschwerden. So stieg deren Anzahl 2013 um über 13 Prozent, auf 4300 Fälle. Die größten Anstieg an Beschwerden gibt es allerdings bei Unfallversicherungen. Hier verzeichnete die Schlichtungsstelle ein Plus von 17,5 Prozent auf knapp 1000 Fälle. Das unzufriedene Kunden immer häufiger Recht bekommen zeigt, dass Versicherungen verstärkt unrechtmäßig die Ansprüche ihrer Kunden ablehnen. Bei Einwänden im Bereich Lebensversicherung, werden mittlerweile 34 Prozent, aller von einem Ombudsmann beurteilten Fälle, zugunsten der Versicherten entschieden. 2012 lag deren Anteil noch um 23 Prozent niedriger. Diese Entwicklung sollten sich Kunden bewusst machen und in ihre Überlegungen mit einbeziehen, wenn die Entscheidung ansteht, sich gegen eine Regulierungsmaßnahme ihrer Versicherungsgesellschaft zu wehren. Verfahren vor der Beschwerdestelle der Assekuranz sind für Verbraucher kostenfrei. Das oberste Anliegen der Vermittler ist es, eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei Fällen, in denen die Streitsumme 10.000 Euro nicht übersteigt, ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherungsunternehmen verbindlich. Kunden dagegen können sich anschließend, ohne Einschränkung, für eine Klage vor Gericht entscheiden, wenn sie nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Vermittlung sind.

Ärztepräsident fordert Einschränkung bei Vorsorgeuntersuchungen

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, kritisierte die wachsende Zahl an Vorsorgeuntersuchungen. Seiner Meinung nach ist ein Großteil der Präventivmaßnahmen überflüssig. „Wir müssen Nutzen und Risiko der Vorsorgeuntersuchungen stärker hinterfragen als bisher“, erklärte er in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“. Er argumentiert mit Studien die ergäben hätten, dass Screeningprogramme die Zahl der Todesfälle nur geringfügig senken würden. Zudem werden derartige Tests in erster Linie von Menschen genutzt, die sich ohnehin verstärkt um ihre Gesundheit kümmern. Montgomery fordert deshalb eine Analyse aller über Vorsorgeuntersuchungen vorhandenen Statistiken. Unterstützt wird er darin vom GKV-Spitzenverband, der im Interesse der gesetzlichen Krankenversicherungen, die gern ihre Kosten für diese Maßnahmen verringern würden, auf verschiedene Negativ-Ergebnisse verweist. „Nichts ist in Stein gemeißelt, und jede ärztliche Routine sollte von Zeit zu Zeit hinterfragt werden“, erklärte der GKV-Sprecher, Florian Lanz. Auch der Nutzen der verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen muss hinterfragt und gegebenenfalls neu bewertet werden können. Montgomery: „Man kann derartige Debatten heutzutage nur in völliger Transparenz und Offenheit führen“.