Wie das Oberlandesgericht Koblenz jetzt in einem Urteil bestätigte, bleiben Ehepartner auch nach einer Scheidung bezugsberechtigt als Nutznießer einer Lebensversicherung, wenn der Versicherte es versäumt hat, den geschiedenen Partner als Begünstigten in der Versicherung zu streichen und durch den eventuell neuen Ehepartner zu ersetzen. Zwar fällt ein geschiedener Ehepartner als automatischer Erbe aus, doch eine vereinbarte Bezugsberechtigung von privaten Lebens- und Rentenversicherungen, bleibt davon unberührt. Im vorliegenden Fall hatte die Witwe eines Mannes geklagt, dessen Lebensversicherung an seine geschiedene Frau ausbezahlt worden war, da diese in der Police als Begünstigte für den Fall seines Todes eingetragen war. Anzunehmen, die Versicherungssumme sollte der ehemaligen Ehefrau zugesprochen werden, sei lebensfremd, argumentierte die Klägerin. Dies jedoch wiesen die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts als unbegründet ab. Eine Änderung über die Auszahlung der Todesfallleistung hätte vom Versicherten zu Lebzeiten schriftlich erfolgen müssen. Geschieht dies nicht ist davon auszugehen, dass die eingetragene Person bezugsberechtigt ist. Wichtig zu wissen bei einer zweiten Heirat ist auch, dass der Eintrag “Ehemann/Ehefrau” in der Versicherungspolice nicht bedeutet, dass der aktuelle Ehepartner gemeint ist. Wird nicht der Name des Partners explizit genannt, gilt immer derjenige Partner als bezugsberechtigt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Versicherten verheiratet war.
Aktuell prüfen viele gesetzliche Krankenversicherungen, ob die kostenfreie Familienversicherung noch von den Kassen übernommen werden muss. Dafür wird das Einkommen der angemeldeten Kinder auch bei Minderjährigkeit überprüft. So gibt es alle drei Jahre eine entsprechende Prüfung bei Kindern unter 15 Jahren und ab diesem Alter eine jährliche Kontrolle der möglichen Einnahmen. Eltern sollten wissen, dass die kostenlose Familienversicherung für Kinder oder Ehepartner nur gewährt wird, so lange deren monatlichen Einkünfte 2011 365 Euro nicht überschreiten. Ab 2012 liegt die Einkommensgrenze bei 375 Euro. Als Ausnahme werden lediglich 400,- Euro-Jobs zugelassen. In dem Fall dürfen die Betroffenen auch bis 400,- Euro verdienen. Auch eine kurzfristige Überschreitung der monatlichen Einkünfte, jedoch maximal für zwei Monate, wird von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert. Beachtet werden muss, dass ebenfalls Geldgeschenke an Kinder, zum Beispiel in Form von Aktien oder Bundesschatzbriefen, als Einkommen berechnet werden. Dafür anfallende Zinsen werden allerdings, auch wenn sie nur einmal im Jahr anfallen und deren Summe die Einkommensobergrenze überschreitet, rechnerisch auf das gesamte laufende Jahr verteilt. Für volljährige Kinder gilt als Obergrenze das vollendete 23. Lebensjahr. Bis dahin können sie bei den Eltern mitversichert werden, unabhängig davon, ob sie sich in der Ausbildung befinden, oder arbeitslos sind. Für Studenten und Schüler gilt, das sie bis zum Alter von 25 Jahren in der Familienversicherung verbleiben können. Auch hier gibt es eine Sonderregelung für Zivil- oder Wehrdienstleistende, die im Anschluss an ihre Dienstzeit studieren. Für sie verlängert sich die Zeit, in der sie familienversichert sein können, um die Dauer ihres Wehr- oder Zivildienstes.
Um für die spätere Ausbildung ihrer Kinder vorzusorgen, beginnen viele Eltern und Großeltern gleich nach der Geburt eines Kindes mit der Suche nach einer passenden Sparanlage. Am beliebtesten ist dabei noch immer das Sparbuch, da hier das Geld jederzeit verfügbar und die Sicherheit sehr hoch ist. Allerdings sind die Zinsen entsprechend niedrig, was allmählich zu einem Abflauen des Sparbuch-Booms führt. Eine positivere Entwicklung lässt sich dagegen bei Tagesgeldkonten feststellen. Auch über das hier angelegte Geld kann, trotz höherer Zinsen, täglich verfügt werden. Der Nachteil ist, dass die meisten Tagesgeldkonten ihre angebotenen Zinsen nur über kürzere Zeiträume festschreiben und deswegen das Geld eventuell öfter “umgeschichtet” werden muss. Mit mindestens 10 Jahren Laufzeit wesentlich langfristiger, aber bei nicht garantierten Zinsen, sind Fondsparpläne in der Regel wesentlich attraktiver, da sie durchschnittlich drei- bis viermal so hohe Zinsen erwirtschaften, wie Sparbücher oder Tagesgeldkonten. Allerdings kann bei dieser Anlageform während der Laufzeit nicht über das Geld verfügt werden, weshalb es sich eher für langfristige Pläne, zum Beispiel als Rücklage für ein mögliches Studium eignet. Deshalb ist es von Vorteil, geplante Anlagen auf mindestens zwei verschiedene Anlageformen aufzuteilen, um für eventuell anfallende Sonderkosten des Nachwuchses eine Reserve zu haben.
Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs sind in Deutschland die Löhne in den letzten Jahren nur minimal gestiegen. Tatsächlich sank das reale Einkommen der Menschen seit dem Jahr 2000 um rund vier Prozent, wie jetzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nachwies. Das entspricht einem Einkommensverlust von circa 100 Euro brutto. Die erstellte Studie zeigt auch, dass die Entwicklung der Löhne in den verschiedenen Einkommensgruppen sehr unterschiedlich ausfiel. Während einige Arbeitnehmer durch Lohnerhöhungen noch ein leichtes Plus zu verzeichnen haben, sanken für andere Arbeitnehmer die Reallöhne um bis zu 20 Prozent. Dies spiegelt sich auch in den gezahlten Stundenlöhnen wieder. Diese wurden in den letzten zehn Jahren nur um durchschnittlich 2,3 Prozent erhöht, während sich durch die Inflation der Wert des Geldes um rund 3 Prozent pro Jahr verringerte. “Der Anstieg der Stundenlöhne hat nicht gereicht, den Kaufkraftschwund vollständig auszugleichen”, erläutern die Autoren der Studie.
Die nicht enden wollende Eurokrise macht viele Sparer nervös. Sie wissen nicht, wo es sich noch lohnt ihr Geld anzulegen und wie sicher es ist. Stefan Marotzke vom DSGV (Deutscher Sparkassen und Giroverband) rät zur Ruhe. “Die Lage ist ernsthaft….. Bei entschlossenem Handeln der Politik ist die Krise beherrschbar”. Nichts zu tun ist ebenso falsch, wie panisch die Anlagen zu wechseln. Der beste Schutz für den Anleger ist es, die Anlage weit zu streuen. Nicht anders arbeiten sämtliche Banken und Versicherungen. In finanzielle Schwierigkeiten kamen in den vergangenen drei Jahren vorrangig die Unternehmen, die zu viel ihres Geldes in einzelne, hoch risikobehaftete Anlageformen investiert hatten. Als wahrscheinlich lukrativste Möglichkeit gelten Aktien und Aktienfonds. Zwar müssen Aktienanleger derzeit starke Nerven haben, um das Auf und Ab an der Börse gelassen hinzunehmen, doch der tatsächliche Wert der Aktien, beziehungsweise der Unternehmen die hinter den Aktien stehen, ändert sich dadurch kaum. “Große Konzerne, die gute Dividenden zahlen, wird es weiter geben”, erklärt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Deshalb sollte keine Anleger in Panik verfallen, wenn die Aktienwerte kurzfristig sinken.