Das die Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe steuerrechtlich schlechter gestellt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz abgelehnt. Lebenspartner, die wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten Parnterschaft leben, haben das gleiche Recht auf den Erhalt des Lebensstandards, falls ein Partner stirbt. Reagiert hatte das BVG auf die Verfassungsbeschwerde zweier Betroffener.
Bis zum 31. Dezember muss der Gesetzgeber, eine mit der Verfassung übereinstimmende neue Regelung ausarbeiten, die dann auch nachträglich für Altfälle wirksam ist. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 der Bundesregierung, ist bereits eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft in den Bereichen Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgesehen.