Klinikrechnungen oftmals überteuert

Der GKV Spitzenverband schätzt, dass durch falsche Klinikabrechnungen den Krankenkassen jährlich ein Schaden von 1,5 Milliarden Euro entsteht. Die Mittel der Kassen sind jedoch nicht sonderlich groß, eine Prüfung sei möglich, jedoch drohen Strafen wenn die Prüfung negativ verlief. 40 Prozent der Rechnungen die vom Medizinischen Dienst geprüft werden sind um durchschnittlich 1.100 Euro zu hoch. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV Spitzenverbandes, forderte das Krankenhäuser bei einer Falschabrechnung eine Strafe zahlen müssten und nicht die Krankenkassen bei einer Rechnungsprüfung die positiv ausfällt. Aktuell müssen Krankenhäuser wenn sie falsch berechnet haben nur das zu viel gezahlte Geld erstatten, so lade man Krankenhäuser zur Manipulation ein so Pfeiffer.

Jährlicher Schaden von rund 1,5 Milliarden Euro in GKV

Laut Schätzungen des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), entsteht den Krankenkassen jährlich ein Schaden von 1,5 Milliarden Euro durch falsche Krankenhaus-Abrechnungen. Die GKV-Vorsitzende Doris Pfeiffer kritisierte, dass rund 40 Prozent der durch den Medizinischen Dienst geprüften Rechnungen zu hoch seien. In einzelnen Extremfällen sind die Abrechnungen sogar bis zu 100.000 Euro überteuert. Der durchschnittliche Fehlbetrag zu ungunsten der Krankenkassen liegt bei 1.100 Euro. Um dies zu vermeiden, müssten mehrere Kontrollen durchgeführt werden, jedoch scheuen die Krankenkassen diese Kontrollen, weil Ihnen sonst bei unrechtmäßigen Kontrollen und einer korrekten Rechnung eine Strafgebühr in Höhe von 300 Euro droht. Hierüber sehen sich die Krankenkassen deutlich im Nachteil. Diese Strafzahlungen sind ein seltsames Verständnis von Kostenreduzierung. Wir müssen genau hinschauen, damit wir nur die falschen herauspicken“, sagte Pfeiffer. Sie wäre der Meinung, lieber die Kliniken zu bestrafen, wenn sie einen Fehler in unmöglicher Höhe machen, als die Kassen, wenn sie eine richtige Abrechnung prüfen.

Im normalen Industriegeschäft werden ja ebenfalls alle Rechnungen auf Richtigkeit überprüft.

Die elektronische Gesundheitskarte ist zurück

Der Start der elektronischen Versicherungskarte war nach jahrelangen Streitereien und Rückschlägen kurz vor dem Aus. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen teilte mit, dass man sich mit Ärzten, Kliniken und Apothekern auf eine eingeschränkte Version der Karten geeinigt habe. Ob Ärzte zu einer Annahme der Karte verpflichtet werden ist bislang noch unklar. Von der Nutzung der Karte verspricht man sich eine bessere und preiswertere Versorgung der Patienten. Die Funktion des elektronischen Rezeptes wurde vorerst entfernt, ebenso die elektronische Patientenakte. Welche Funktionen jetzt effektiv vorhanden sind ist nicht bekannt gegeben worden. Wann genau die neue Karte allerdings in Umlauf kommt ist bis dato unbekannt.

Handyversicherung mit Tücken

Versicherungen gegen Handyverlust oder Beschädigung gehören mittlerweile zu fast jedem teuren Handy dazu. Auf die Vertragsmodalitäten sollte allerdings genau geachtet werden, in einem Urteil des Amtsgerichtes Köln heißt es “Das Handy muss sich in persönlichem und sicheren Gewahrsam befinden“. Eine Dame, deren Handy aus einer mit einem Reißverschluss verschlossenen Handtasche gestohlen wurde, klagte gegen die Versicherung weil diese sich weigerte zu zahlen. In den Versicherungsverträgen wird explizit auf den Versicherungsumpfang hingewiesen, viele Versicherungen bieten auch kompletten Diebstahlschutz an, unabhängig davon ob die Handtasche mit einem Reißverschluss oder einem Schloss versehen war. Ein genauer Blick in die Unterlagen sei demnach angeraten.

Monte Drink von Zott mit dreistester Werbelüge

Vier Wochen lang konnten die Verbraucher auf der Webseite abgespeist.de über die dreisteste Werbelüge der Lebensmittelkonzerne abstimmen. Wir „gratulieren“ dem Sieger Zott zu ihrer Lüge über das Milchmischgetränk Monte.

Wie Foodwatch mitteilt, gingen 37,5 Prozent der insgesamt 81.451 Stimmen an das Unternehmen aus Mertingen. Das Milchgetränk wurde von den Zuschauern deshalb gewählt, weil es der Gesundheit unserer Kinder schadet und vertuscht, dass es sich bei dem Getränk um eine Zuckerbombe handelt.

In einer Flasche steckt mehr Zucker als in einer Cola, nämlich ganze acht Würfelzucker – eine Frechheit erster Güte! Die Zahnärzte freuen sich über derartige Nahrungsmittel, denn der Besuch ist gewiss. Zott jedoch wirbt mit „Zwischenmahlzeit“ und „Pausensnack“ für das Zuckergetränk. Am Freitag überreichte Foodwatch der bayerischen Firma den Goldenen Windbeutel.

Wenn Sie sich auch gegen die Machenschaften der Lebensmittelindustrie zur Wehr setzen wollen und sich für gute Produkte stark machen möchten, so haben Sie die Möglichkeit Foodwatch mit einer „Glückwunschkarte“ an Zott zu unterstützen. Weitere Details finden Sie auf abgespeist.de.