Versicherungen gegen Handyverlust oder Beschädigung gehören mittlerweile zu fast jedem teuren Handy dazu. Auf die Vertragsmodalitäten sollte allerdings genau geachtet werden, in einem Urteil des Amtsgerichtes Köln heißt es “Das Handy muss sich in persönlichem und sicheren Gewahrsam befinden“. Eine Dame, deren Handy aus einer mit einem Reißverschluss verschlossenen Handtasche gestohlen wurde, klagte gegen die Versicherung weil diese sich weigerte zu zahlen. In den Versicherungsverträgen wird explizit auf den Versicherungsumpfang hingewiesen, viele Versicherungen bieten auch kompletten Diebstahlschutz an, unabhängig davon ob die Handtasche mit einem Reißverschluss oder einem Schloss versehen war. Ein genauer Blick in die Unterlagen sei demnach angeraten.