Bisher war laut § 7 Abs. 5 EStG nur eine lineare Abschreibung bei vermieteten Wohnungen im Ausland möglich. Durch eine Gesetzesänderung ist dies aber jetzt nicht nur bei Wohnungen in Deutschland möglich und kann ab sofort für alle Steuererklärungen, auch für die Jahre in denen noch keine Steuererklärung abgegeben wurde angewandt werden. Dieses Recht ist anzuwenden für Neubauten, bei denen der Bauantrag oder Kaufvertrag bis Ende 2005 abgeschlossen wurde.
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Änderung zur Abschreibung von Mietshäusern im EU Ausland
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, jedoch auch Immobilien im EU Ausland besitzt konnte diese bislang nur linear abschreiben. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden das in Deutschland wohnende Vermieter nicht nachteilig behandelt werden dürften nur weil ihr vermieteter Grundbesitz im EU Ausland sei. Wer also mit dem Gedanken gespielt hat ein Renditeobjekt im EU Ausland zu erwerben und bisher durch die lineare Abschreibung abgeschreckt war der kann nun zuschlagen und auch die teilweise steuerlich günstigere degressive Abschreibung nutzen.
Sollte schon eine Immobilie im EU Ausland vorhanden sein, so kann der Steuerbescheid angefechtet werden.
Kindergeld bei Ausbildungssuche
Wenn das Kind sich auf Ausbildungssuche befindet, aber noch keine Stelle gefunden hat und nun arbeitslos ist, besteht das Recht auf Fortzahlung des Kindergeldes.
Allerdings muss das Bemühen um eine Ausbildungsstelle nachgewiesen werden. Das heißt, dass die Kindergeldstelle Kopien der Bewerbungsschreiben und die Antworten der Unternehmen sehen möchte.
Also Belege sammeln, dann wird es auch keine Probleme geben 🙂