Kindergeld bei Ausbildungssuche

Wenn das Kind sich auf Ausbildungssuche befindet, aber noch keine Stelle gefunden hat und nun arbeitslos ist, besteht das Recht auf Fortzahlung des Kindergeldes.

Allerdings muss das Bemühen um eine Ausbildungsstelle nachgewiesen werden. Das heißt, dass die Kindergeldstelle Kopien der Bewerbungsschreiben und die Antworten der Unternehmen sehen möchte.

Also Belege sammeln, dann wird es auch keine Probleme geben 🙂