Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, jedoch auch Immobilien im EU Ausland besitzt konnte diese bislang nur linear abschreiben. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden das in Deutschland wohnende Vermieter nicht nachteilig behandelt werden dürften nur weil ihr vermieteter Grundbesitz im EU Ausland sei. Wer also mit dem Gedanken gespielt hat ein Renditeobjekt im EU Ausland zu erwerben und bisher durch die lineare Abschreibung abgeschreckt war der kann nun zuschlagen und auch die teilweise steuerlich günstigere degressive Abschreibung nutzen.
Sollte schon eine Immobilie im EU Ausland vorhanden sein, so kann der Steuerbescheid angefechtet werden.