Archiv der Kategorie: Recht

Mobilfunksendemast darf aufgestellt werden

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen wies die Anträge gegen die Errichtung eines Vodafone-Sendemastes im Landkreis Northeim ab. Die Baugenehmigung vom 15. Dezember des letzten Jahres hat damit weiterhin bestand.

Das Gericht entschied, dass das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme in diesem Fall nicht zum tragen kommt, da der Sendemast nicht im allgemeinen Wohngebiet der Antragsteller aufgestellt würde, sondern in einem benachbarten Gebiet. Hierfür wurde ein Bebauungsplan erstellt und genehmigt. Weiterhin entschied das Gericht, dass die Grenzabstände absolut ausreichend eingehalten werden und somit mit gesundheitlichen Schäden der Anlieger nicht zu rechnen sei.

Die Antragsteller haben weiterhin die Möglichkeit beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsens Einspruch einzulegen.

[VG Göttingen, Beschluss vom 15.03.2010, Az 2 B 139/10 und 2 B 140/10]

Wegen schnarchendem Nachbarn darf nicht gekündigt werden

Wenn der Nachbar nachts zu laut schnarcht, dann kann der Mieter die Wohnung nicht fristlos kündigen, das entschied nun das Amtsgericht in Bonn. Ebenfalls kann kein Schadensersatz gefordert werden.

In dem aktuellen Fall verlangte ein Ehepaar Schadensersatz in Höhe von 8.500,- Euro. Begründung: Die Vermieterin habe das Ehepaar arglistig getäuscht, da diese den „Schnarcher“ verschwiegen hat. Das Ehepaar suchte nach einer ruhigen Wohnung und hat dieses auch der Vermieterin mitgeteilt. Nach vier schlaflosen Monaten kündigte das Paar den Mietvertrag fristlos und zog aus.

Die Richter in Bonn urteilten jedoch, dass diese Kündigung nicht rechtens sei, da sich die „ruhige Wohnung“ auf die Lage des Hauses bezog und nicht auf mögliche laute Nachbarn. Ein Sachverständiger bestätigte dem Ehepaar, dass die tiefen Frequenzen eines „Schnarchers“ bei Holzböden besonders gut zu hören sind, was die Richter jedoch nicht als Grund aufnahmen. Weiterhin kann der Vermieter nicht für Geräusche von Nachbarn zur Verantwortung gezogen werden.

Das Ehepaar muss die ausstehenden drei Monatsmieten, sowie Kosten des Umzugs und Maklergebühren selbst tragen.

[AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010, Az 6 C 598/08]

Monatlicher Wechsel der Arbeitszeiten nicht möglich

Wer kennt es nicht das Gefühl überarbeitet zu sein und einfach eine Pause zu brauchen ohne dabei den Job direkt zu verlieren. Eine Arbeitnehmerin klagte über eine psychische Erkrankung und hatte den Arbeitgeber darum gebeten ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit zu ändern. In diesem konkreten Fall hatte die Dame den Wunsch einen Monat zu arbeiten und den darauffolgenden Monat nicht arbeiten zu müssen. Der Arbeitgeber stimmte der Reduzierung der Arbeitszeit um 50% zu, allerdings mit der Auflage, dass die Dame die Hälfte der Woche arbeiten muss und die andere Hälfte dann frei wäre. Dies missfiel der Dame und Sie klagte gegen den Arbeitgeber. In dem Verfahren kam das Landesarbeitsgericht Köln zu dem Urteil das ein monatlicher Wechsel der Arbeitszeiten nicht möglich sei, schließlich werde die Dame nach Wochenarbeitsstunden entlohnt und dies sei bei der Teilzeitanfrage zu berücksichtigen.

Telefon: Kündigungsrecht bei Umzug

Ein Entscheidung vom Amtsgerichts Ulm für den Kunden. Demnach besteht nach einem Umzug die Möglichkeit der Kündigung von Telefon und DSL. Aber nur wenn der Betreiber kein Telefon und DSL bei der neuen Wohnung bereitstellen kann.

Extra Klauseln im Vertrag sind somit unwirksam. (AG Ulm, Az. 2 C 211/08)