Betrug bei Energieeffizienzklassen

Stichprobenartige Kontrollen der Rechtmäßigkeit von getroffenen Aussagen über die Energieeffizienz von Elektrogeräten, haben ergeben, dass diese besonders im Internet gern „aufgehübscht“ wird. So warben beispielsweise Anbieter von Waschmaschinen mit der Energieeffizienzklasse „A+“, für Geräte die lediglich ein „G“ verdienten. Außerdem werden „A+“ und „A++“ nur für Kühlschränke, aber niemals für Waschmaschinen vergeben.

Dadurch fiel auf, dass es sich lohnen würde, die angegebenen Energiesparvorteile der Geräte mal zu prüfen. Auch getroffene Werbeaussagen wie „30 Prozent sparsamer als Energieeffizienzklasse A“, ist ohne einen Bezug zu der Leistung der Maschine völlig nutzlos. Als Kavaliersdelikte, werden solche „Schummeleien“ zur Erhöhung des Absatzes gern betrachtet. Doch es handelt sich um einen strafbaren Verstoß gegen die Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauches, der zukünftig auch im Internet nicht mehr Folgenlos bleiben wird.