Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass User, deren ungesicherter Internetzugang illegal von Fremden genutzt wird, keinen Schadensersatz leisten müssen. Im vorliegenden Fall wurde ein Wlan-Nutzer verklagt, weil über seinen Zugang illegal Musik heruntergeladen wurden war. Allerdings legte der BGH auch fest, dass eine Abmahnung, verbunden mit Kosten in Höhe bis zu 100 € angemessen sei. Schadensersatz müsse erst geleistet werden, wenn der Beklagte nach einer erfolgten Abmahnung seinen Internetzugang nicht absichert und es dadurch zu weiteren Urheberrechtsverletzungen kommt. Ist ein Wlan-Zugang nicht durch ein Passwort gesichert, ist es leicht anonym über diese Verbindung ins Internet zu gehen und Musik oder Filme herunterzuladen, da nur die IP-Adresse des Betreibers des Wlan-Zugangs angezeigt wird.