Fall „Essensmarke“ – fristlose Kündigung unwirksam

Der Fall ging durch die Medien. Der Textilhersteller Erima sprach einem Mitarbeiter die fristlose Kündigung aus, da dieser eine Essensmarke für seine Lebensgefährtin einlöste.

Das Arbeitsgericht Reutlingen entschied nun, dass die ausgesprochene, fristlose Kündigung unwirksam ist. Zwar handelte es sich bei der Einlösung des 80-Cent-Gutscheins um eine erhebliche Pflichtverletzung, dennoch habe der Einkäufer der Firma Erima nicht planmäßig gehandelt, um dem Unternehmen zu schädigen.

Demnach ist die fristlose Kündigung nicht rechtens und wurde vom Arbeitsgericht folgerichtig aufgehoben. Der Sportbekleidungshersteller hätte vor der Kündigung zuerst eine Abmahnung aussprechen müssen, was nicht geschehen ist.

Der Anwalt von Erima äußerte, dass das Vertrauen in den Einkäufer durch die Aktion verloren gegangen sei und man ihn nicht mehr in der Position des Einkäufers, der für einen Millionen-Etat zuständig sei, im Unternehmen einsetzen könne.