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Zahl der Wohnungseinbrüche erheblich gestiegen

Wie aus der polizeilichen Kriminalstatistik für das vergangene Jahr hervorgeht, ist die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten vor allem aufgrund häufigerer Diebstahldelikte gestiegen. Insgesamt 5,99 Millionen Straftaten wurden 2011 entdeckt. Das entspricht einem Anstieg um ein Prozent. Zeitgleich sank die Aufklärungsquote um 1,3, auf 54,7 Prozent. Während sich die Zahl der Gewalttaten im vergangenen Jahr erneut verringerte, sorgt vor allem die um rund viereinhalb Prozent höhere Zahl der Diebstähle für Besorgnis bei den Verantwortlichen. Diese machen circa 40 Prozent aller verzeichneten Straftaten aus. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der in Berlin die aktuelle Kriminalitätsstatistik vorstellte, erklärte in dem Zusammenhang, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche um über neun Prozent gestiegen ist und sich in diesem Bereich ein „besorgniserregender“ Trend abzeichnet. 2011 entstand durch Einbrüche ein Gesamtschaden von circa 600 Millionen Euro. Wohnungseinbrüche werden oft von professionellen Banden durchgeführt, die europaweit agieren und vorrangig Häuser und Wohnungen mit fehlenden Sicherheitsvorkehrungen ausrauben. Deshalb wird, neben einer entsprechenden finanziellen Absicherung, auch die professionelle Kontrolle auf Sicherheitsmängel für Wohn- und Geschäftshäuser empfohlen.

Haftpflicht auch für das Ehrenamt?

Circa 23 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Allerdings müssen sie auch ein paar Details beachten, um nicht selbst Schaden zu erleiden. Dazu gehört auch die Haftung, im Falle eines Unfalls oder Missgeschicks. Einfache Mitglieder sind normalerweise über ihre eigene Privathaftpflicht mitversichert. Das gilt allerdings nur, solange sie eine solche überhaupt haben. Problematisch kann es darüber hinaus auch für Vereinsmitglieder werden, die in verantwortlichen Funktionen tätig sind. Zwar wurde mit dem Paragraf 31aBGB die Haftung von Vorständen beschränkt, so dass sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden, doch auch dabei gibt es noch Lücken, da „grobe Fahrlässigkeit“ sehr weit gefasst werden kann. Grundsätzlich ist es deshalb sinnvoll sich vor Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim jeweiligen Verein oder Verband zu informieren, welche Form der Absicherung von Haus aus vorgenommen wurde. Sind diese unzureichend oder überhaupt nicht vorhanden, sollte dringend ein Gespräch mit dem zuständigen Versicherungsfachmann gesucht und eventuell offene Risiken behoben werden.