Wenn eine Berufsbedingte Krankheit geheilt wurde, doch der Betroffene aufgrund der Krankheit einen anderen seelischen oder körperlichen Schaden bekommt, der seine Arbeitsfähigkeit weiterhin behindert, dann hat er als Versicherter auch das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente. Das entschied das Sozialgericht Detmold. Geklagt hatte eine Frau mit einer Erwerbsminderungsrente, die ihr während ihrer Krankheit von ihrer Berufsgenossenschaft gezahlt worden war. Die Krankheit konnte zwar ausgeheilt werden, doch als Nebenwirkungen der Medikamente kam es zu multiplen Beschwerden, durch die sie sich körperlich und geistig weniger belastbar fühlte. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die weitere Zahlung der Rente mit dem Hinweis darauf, dass die ursprüngliche Berufskrankheit ja ausgeheilt sei. Das Gericht sah dies anders und argumentierte, dass die aktuellen Beschwerden eine Folge der Berufskrankheit sind, da ohne diese die Einnahme der Medikamente nicht nötig gewesen sei. Deshalb ist die Berufsgenossenschaft weiterhin verpflichtet, die Rente zu zahlen. Das Urteil ist auch für Arbeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant.
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Pläne zur Rentenerhöhung wenig populär
Mit ihrer geplanten Zuschussrente ist die Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen bereits im eigenen Kabinett auf erheblichen Widerstand gestoßen. Nicht nur die Kanzlerin, auch das Wirtschafts- sowie das Gesundheitsministerium, äußerten Bedenken gegen das Vorhaben. Dem von der Arbeitsministerin vorgelegten Entwurf nach, sollten die Rentenansprüche von Geringverdienern auf 850 Euro aufgestockt werden, wenn die Betroffenen belegen können, dass sie mindestens 30 Jahre lang (ab dem Jahr 2030 dann 35 Jahre) in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Die Einsprüche gegen den Gesetzesentwurf beruhen auf der Sorge um die höhere Belastung des Bundeshaushalts. Auch die CSU-Führung hat sich bereits für eine Änderung der Pläne ausgesprochen. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt empfahl, statt höherer Renten lieber Zuschüsse für Familien und Krankenpflege festzulegen. Die Entscheidung für oder gegen eine Erhöhung der Mindestrente soll ab Mai im Bundeskabinett beraten werden. Unionsfraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU) ist zuversichtlich, dass die Union nach den kommenden Landtagswahlen eine Einigung darüber finden werde.
Vorsicht vor Rentenlücke bei Teilzeitbeschäftigung
Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V., hat sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in den vergangenen zehn Jahren um drei Millionen erhöht. Mit jetzt zehn Millionen Teilzeitarbeitern entspricht das einer Steigerung um 43 Prozent. Vor allem Frauen sind – freiwillig, oder unfreiwillig – häufig nur in Teilzeitarbeit tätig. 45 Prozent aller erwerbstätigen Frauen, arbeiten inzwischen Teilzeit. 2010 waren es noch 38 Prozent Arbeitnehmerinnen, auf die das zutraf. Im Gegensatz dazu arbeiten nur 10 Prozent aller erwerbstätigen Männer in Teilzeit, obwohl sich auch ihre Zahl seit 2010 um 100 Prozent gesteigert hat. Frauen sind oft schneller bereit, für eine Firma in Teilzeit zu arbeiten, wenn sie nebenbei noch eine Familie zu versorgen hat. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die verringerte Arbeitszeit auch eine erhebliche Verringerung der späteren gesetzlichen Rentenhöhe nach sich ziehen wird. Wer sich freiwillig, zum Beispiel aus familiären Gründen, dafür entscheidet nur Teilzeit zu arbeiten, muss beizeiten mit einer zusätzlichen Rentenversicherung für das Alter vorsorgen. Auf die höhere Rente des Ehepartners sollte man sich dabei lieber nicht verlassen, wie die Scheidungsrate von rund 55 Prozent zeigt, zumal sich nicht abschätzen lässt, wie stark die Inflation die scheinbar hohe Rente bis dahin vermindert haben wird.
Rente: Vorsorge-Bereitschaft sinkt
Das Allensbach-Institut hat jetzt im Auftrag des Versicherungsverbands eine Umfrage zum Thema Altersvorsorge durchgeführt. Diese ergab, dass mit 24 Prozent, weniger als ein Viertel aller Deutschen bereit ist, Geld für die Rente zu sparen. Wichtiger ist für den Großteil der Befragten der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, oder von technischen Geräten. Derweil wächst die Rentenlücke, die in vielen Fällen zu Altersarmut führen wird. Nach Berechnung des Rentenversicherungsberichtes 2011 liegt das Sicherungsniveau derzeit noch bei circa fünfzig Prozent des Nettoeinkommens. Das bedeutet, dass ein Rentner nach 45 Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse rund 50 Prozent seines letzten Nettoeinkommens als Rente erhält. Noch nicht berücksichtigt ist dabei der Verlust der Kaufkraft durch die Inflation. Auch wenn der Risikoschutz Vorrang hat, sollte die zu erwartende finanzielle Lage im Alter nicht vergessen werden. Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, umso niedriger sind die monatlich notwendigen Raten und umso höher der Ertrag im Alter.
Rente: Kleine Rentenerhöhung ab Juli beschlossen
Wie Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen, am Montag mitteilte, bekommen alle Rentner in Deutschland ab dem 1. Juli mehr Geld. In Westdeutschland wird dann die Rente um 2,18 Prozent angehoben. In Ostdeutschland steigt die Rente um 2,26 Prozent, so dass neben der Erhöhung auch ein geringfügiger Angleich an das Niveau der West-Rente stattfindet. Allerdings mussten die Rentner in den vergangenen sieben Jahren einen Kaufkraftverlust von rund neun Prozent hinnehmen, so das die gesamte Erhöhung der Bezüge keine wirkliche Erhöhung der Rente darstellt, sondern nur ein minimaler Inflationsausgleich ist. Außerdem plant die Ministerin, bis zum Sommer auch ein neues Gesetz über eine Kombi- und Zuschussrente vorzulegen. Dieses soll die Rentenvorsorge von Geringverdienern sicher stellen. Durch die Zuschussrente ist vor allem eine Anhebung des Einkommens von Rentnerinnen geplant, die während ihrer Zeit als Mutter weniger Gelegenheit hatten, Rentenbeiträge anzusparen. Die Kindererziehungszeit soll zukünftig auf die Rentenansprüche mit angerechnet werden. Die geplante Kombirente ist die Möglichkeit, vor Erreichen des bisher festgelegten Rentenalters eine Teilrente zu beziehen und die geringeren Einnahmen durch eine Teilzeitarbeit auszugleichen. Außerdem werden mit dem geplanten Gesetzes-Paket auch Selbständige verpflichtet, einen Mindestbetrag für ihre spätere Rente zu sparen. Die genauen Konditionen sollen noch vor der Sommerpause vorgestellt werden.