Ruhestand im Ausland – Was ist zu beachten?

Vier von zehn Deutschen können sich vorstellen, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Derzeit wandern rund 13.000 deutsche Rentner, bei erreichen des Rentenalters aus. Die beliebtesten Ziele sind die USA, Spanien, Italien, die Türkei, Österreich, oder die Schweiz. Allerdings ist das mit wenig bekannten Hürden verbunden, die ins Geld gehen können. „Grundsätzlich erhalten Deutsche ihre Rente weltweit ohne irgendwelche Einschränkungen oder Abschläge“, erläutert Stefan Braatz vom Deutschen Rentenversicherungsbund. Beim Auswandern in einen Nicht-Europäischen Staat, können allerdings Erwerbsminderungsrenten gekürzt oder gestrichen werden. Auch mit privaten Renten, wie die Riesterrente, kann es Probleme außerhalb Europas, Probleme bei der Auszahlung geben. Innerhalb der EU, müssen allerdings alle staatlichen Förderungen ausgezahlt werden, wie der Europäische Gerichtshof bereits 2009 entschied. Außerhalb der EU hat der Staat allerding die Möglichkeit, die dem Rentensparvertrag gewährte staatliche Förderung zurück zu verlangen, was den Ertrag, beispielsweise der Riesterrente, nicht unerheblich schmälert. Auch die 2005 eingeführte Besteuerung der Bezüge von Rentnern, erfolgt unabhängig vom Auszug ins Ausland. Da der in Deutschland gültige Steuerfreibetrag, der von der Steuerlast abgezogen wird, im Ausland nicht gilt, müssen ausgewanderte Rentner unter Umständen die volle Steuerlast tragen. Probleme ergeben sich auch aus den unterschiedlichen Gesundheitssystemen, da die jeweiligen Krankenversicherungsleistungen, die den Betroffenen gewährt wird, sich an denen des Aufenthaltslandes richtet, die oft weniger umfangreich sind, als in Deutschland. Finanzexperten empfehlen deshalb eher einen Zweitwohnsitz im Ausland zu nehmen, wodurch Nachteile bei Renten-, Steuer- und Krankenversicherungen nicht anfallen. Derzeit leben rund 220.000 deutsche Rentner im Ausland.