Neuregelung der Organspende beschlossen

Alle Fraktionen des Bundestags, haben sich inzwischen für eine Neuregelung, der in Deutschland geltenden Gesetze, für die Organspende ausgesprochen. Auch über die Art der Änderung herrscht weitestgehend Übereinstimmung. Derzeit ist in Deutschland niemand Organspender, der sich nicht extra als solcher registrieren lässt. Wie der Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin kritisierte, befürworten viele Menschen zwar die Organspende, vergessen aber, dies schriftlich festzuhalten. Dadurch gehen viele mögliche Spenderorgane verloren. Aktuell warten 12.000 Patienten auf ein Spenderorgan, für die jedoch nur 1.400 Organe zur Verfügung stehen. Andere Optionen, wie beispielsweise die Widerspruchsregel, werden jedoch von den Grünen und allen anderen Parteien abgelehnt. Bei der Widerspruchsregel ist prinzipiell jeder Mensch bei seinem Tod Spender, es sei denn er verbietet dies explizit. Obwohl dies das effektivste System ist, wodurch auch der Organmangel sofort beendet wäre, traut sich keine der deutschen Parteien diese zu vertreten. Lediglich Linken-Fraktionschef Gregor Gysi erklärte, dass er die Widerspruchslösung favorisierte, er aber aus Mangel an Zustimmung dafür, auch für den neuen Gesetzentwurf stimmen werde. CDU-Politiker, wie Volker Kauder, halten Organspende für einen „Akt der Nächstenliebe“, der eine persönliche Entscheidung sei. Auch die Option einer Pflicht für jeden Bürger, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, erhielt keine Mehrheit. Statt dessen soll in Zukunft jeder Bürger einen Informationsbrief von der Bundesregierung erhalten, in dem danach gefragt wird, ob er zur Organspende bereit sei, oder nicht. Einen Zwang dieses Schreiben zu beantworten, gibt es allerdings nicht. „Die Krankenkassen werden den Grundsatz der Freiwilligkeit der Entscheidung eines jeden einzelnen Versicherten berücksichtigen. Dies schließt auch die Ergebnisoffenheit der Aufklärung mit ein und berücksichtigt auch Fragen beim Zusammentreffen von Organspendeerklärung und Patientenverfügung“, erklärte das Bundesgesundheitsministerium.