Vorsicht mit Haftung bei Selbstverschuldung

Zwar sieht die Wohnung mit einem Weihnachtskranz festlich und heimelig aus, allerdings ist die Adventszeit aus diesem Grund auch immer die Zeit mit den meisten Wohnungsbränden. Wenn dem Mieter auch noch unsachgemäßer Umgang mit offenem Feuer nachgewiesen werden kann, verliert er unter Umständen auch noch seinen Versicherungsschutz und bleibt auf dem Schaden sitzen. Deshalb ist es unabdingbar, ein paar einfache Verhaltensregeln zu beachten. So müssen Kerzen, egal ob mit oder ohne Kranz, immer auf einer stabilen und feuerfesten Unterlage stehen. Bei Kerzen an einem Weihnachtsbaum muss darauf geachtet werden, dass keine Zweige in die Flamme geraten können. Für den Notfall muss bei einem Weihnachtsbaum mit echten Kerzen immer auch ein Eimer voll Wasser griffbereit stehen. Und vor allem: Niemals die Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen! Wird dies nicht berücksichtigt, verliert der Mieter, der einen solchen Brand verursacht, nicht nur den Schutz seiner Hausratsversicherung, sondern er muss gegebenenfalls auch für die Schäden anderer haften. „Weihnachten soll ein Fest der Freude, nicht der Tränen sein. Gerade in Mehrfamilienhäusern bestehen Gefahren durch Brände für Mitmieter. Mieter in Mehrfamilienhäusern sollten diese Tipps besonders beherzigen“, mahnt der VNW-Pressesprecher, Dr. Peter Hitpaß.