Wer mit mit abgefahrenen Reifen einen Umfall verursacht könnte unter Umständen doch Schadenersatz von der Versicherung bekommen. Die Voraussetzung muss jedoch sein, dass der Fahrer von der geringen Profiltiefe der Reifen nichts wusste.
So hatte das Oberlandesgerichts Köln in einem Fall zu entscheiden. Der Kläger hatte 2 Monate vor dem Unfall seine Reifen in einer Werkstatt montieren lassen. Diese Werkstatt wies den Kläger allerdings nicht auf die zu geringe Profiltiefe der Reifen hin.
Da der Kläger trotz Werkstattbesuch nicht auf diesen Mangel hingewiesen wurde bekam dieser Recht und die Versicherung musste zahlen.
Gute-Vorsorge.de – Tipp:
Ein wenig Eigeninitiative kann nicht schaden. Das überprüfen der Reifen sollte jeder Fahrer in regelmäßigen Abständen am besten selbst vornehmen. Im Schadensfall muss es nicht nur um Versicherungsfragen gehen, sondern vielmehr riskiert man am Ende nur sein Leben und das Leben anderer.