Ein Schwangerschaftstest, den die Firma Schering in den siebziger Jahren auf den Markt brachte, soll schwere Schäden an den Embryos verursacht haben. Bisher wurde in allen diesbezüglichen Prozessen kein Zusammenhang ermittelt. Jetzt klagt ein Geschädigter direkt gegen die Firma Bayer, die 2006 die Firma Schering übernommen hatte. Bei dem Medikament Duogynon handelt es sich um ein Hormonpräparat, das auch zur Bestimmung einer vorliegenden Schwangerschaft verwendet wurde. Frauen die dieses Mittel einnahmen, brachten häufiger Kinder mit Wasserkopf, offenem Rücken oder Bauch und schweren Missbildungen der inneren Organe zur Welt. Eine erneute Klage hat jedoch nur eine Chance auf Erfolg, wenn ein bestehender Zusammenhang zwischen Einnahme des Medikamentes und der Schäden, glaubhaft nachgewiesen werden kann.