Änderung des Zahlungsbeginns bei Rentenverträgen

Wer plant in naher Zukunft einen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen, sollte die mit dem neuen Jahr einhergehenden Änderungen mit beachten. So gilt für alle Riester– und Rürup-Verträge, dass ab dem 1.1. 2012 der früheste Auszahlungsbeginn einer Rentenversicherung bei 62 Jahren liegt. Wer lieber schon ab 60 Jahren seine angesparte Rente ausgezahlt bekommen will, hat nur noch vier Wochen Zeit, um einen Rentenvertrag abzuschließen. Wer umgekehrt lieber später das gesparte Geld in Anspruch nehmen will, um höhere Beträge sparen zu können, der kann problemlos den Auszahlungstermin nach hinten hinaus schieben. Zwar ist bei vielen Versicherungen der Zahlungsbeginn staatlich unterstützter Rentenverträge an den Beginn des staatlichen Renteneintrittsalters gekoppelt, vorgeschrieben ist eine „pünktliche“ Zahlung allerdings nicht. Lediglich eine frühere Auszahlung ist nicht möglich. „Die Riester-Rente dient der Altersvorsorge. Deshalb zahlen wir Ihre Rente frühestens ab 60 [noch] und spätestens mit 85 Jahren aus“, erläutert beispielsweise die Allianz-Versicherung. Allerdings ist es schwierig für Jahrzehnte im Voraus festzulegen, wann man die ersten Rentenzahlungen benötigt. Deshalb ist es sinnvoll sich eine Versicherungsgesellschaft zu suchen, die flexibel auf Terminverschiebuns-Wünsche durch die Kunden reagiert. So ist es zum Beispiel bei der Debeka möglich, bis zu einem Monat vor Eintritt der geplanten ratierlichen Zahlung den Termin zu verschieben. Je später der erste Auszahlungsterm ist, umso höher ist in der Regel die Auszahlung.