Riester-Fondssparen und die Abgeltungssteuer

Seit 2009 muss auf grundsätzlich alle Kapitalerträge Abgeltungssteuer gezahlt werden. Das schlägt mit einem Minus bis zu 28 Prozent zu Buche. Positive Ausnahme hiervon ist die Riesterrente. Wer bei einem zertifizierten Fonds-Sparplan auf die staatliche Unterstützung verzichtet, oder einen höheren als den geförderten Beitrag in den Fonds einzahlt profitiert davon, weil zertifizierte Riesterrenten-Verträge in der Ansparphase steuerbegünstigt sind. Selbst wenn der Freibetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete überschritten wird, fällt keine Abgeltungssteuer an. Das Bundesfinanzministerium musste, vermutlich unwillig, zugeben, dass Riester-Fonds; „eine steuerbegünstigte Altersvorsorge in unbegrenzter Höhe“ darstellen. Erst bei der Auszahlung bekommt der Staat einen Anteil, der sich danach richtet, ob die Summe als Einmalzahlung oder in Form einer regelmäßigen Rente ausgezahlt wird. So lange diese Lücke vom Staat nicht geschlossen wird, sind Riesterfondssparpläne nicht nur lohnende Investitionen, sondern eignen sich auch als Steuersparmodell.