Briefkästen der Konkurrenz in Nähe der Post erlaubt

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.05.2010 entschieden, dass die Post Briefkästen der Konkurrenz in unmittelbarer Nähe zu den Filialen dulden muss. Somit können Konkurrenten sogar die Briefkästen direkt neben denen der Deutschen Post positionieren.

Die Deutsche Post verklagte ein Konkurrenzunternehmen, welches in Nürnberg insgesamt 52 rot lackierte Briefkästen aufhing, wobei 26 davon direkt neben denen der Deutschen Post AG aufgestellt wurden. Angeblich würden Kunden dadurch irritiert und wüssten nicht, welchen Kasten sie wählen sollten.

Diesen Vorwurf wies das BGH nun zurück, da sich die Briefkästen des Konkurrenten deutlich von den der Post unterscheiden. Die Kästen sind rot lackiert und mit einer weißen Schrift „Brief24“ beschriftet und zudem mit einem runden Deckel versehen.