ARGE muss Schülermonatskarte bezahlen

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Härtefallgrundsätze für Hartz IV-Empfänger kommen jetzt zum ersten Mal zu einer Umsetzung. Das Sozialgericht in Detmold verurteilte die ARGE zur Zahlung der Monatskarten eines Schülers. Ab Februar muss diese dem Gymnasiasten die Fahrtkosten von etwa 80 Euro monatlich erstatten. Die ARGE argumentierte, die Monatskarten müssen aus der Regelleistung finanziert werden. Dieses wies das Sozialgericht zurück, denn die Schülermonatskarten seien ein laufender Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums.

Generell ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht unangemessen, da es häufig zu schlechten Witterungen kommt und die Belastung für den Fuss- bzw. Fahrradweg zu hoch seien. In diesen Fällen sei es dem Schüler nicht mehr möglich, die nötige Konzentration im Unterricht aufrecht zu halten.

Weiterhin darf der finanzielle Hintergrund von Eltern keinen Grund darstellen, dass ein Kind nicht auf die gymnasiale Oberstufe gehen kann. Es muss gewährleistet sein, dass Kinder jeder Einkommensschicht die gleiche Chance auf Bildung erhalten.

[Sozialgericht Detmold, Az S12 AS 126/07]