Tchibo ist vorerst das Versicherungsgeschäft untersagt

Die Tchibo Direct GmbH muss mit sofortiger Wirkung vorerst das Onlineangebot mit der Vermittlung von Versicherungen und Investmentfonds einstellen. Der Düsseldorfer Verein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. hatte gegen Tchibo geklagt, dass Hamburger Landgericht gab der Klage statt und teilte mit das Tchibo nicht die nötigen gesetzlichen Genehmigungen hat um ein solches Geschäft zu betreiben. Wäre Tchibo nur Tippgeber dann wäre dies kein Problem, auf der Internetseite wird dem Kunden jedoch der Eindruck vermittelt das man direkt mit Tchibo den Vertrag abschließt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wurde aber von Tchibo bereits bestätigt. Ob die nächsthöhere Instanz angegangen wird ist noch nicht bekannt.