Je unsicherer der Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes sich darstellt, um so mehr achten die Menschen darauf, möglichst viel zu sparen. Besonderer Augenmerk liegt hier bei Vielen auf der Schaffung einer finanziellen Grundlage für ihre Kinder oder Enkel. Bereits jetzt ist eine Ausbildung oder ein Studium eine große finanzielle Belastung für den Studenten und seine Familie. Das sich dieser Trend eher verstärken wird, zeichnet sich schon seit längerem ab. Auch Kosten wie sie zum Beispiel beim Erwerb des Führerscheins anfallen, werden immer seltener von den Firmen getragen, die einen solchen Nachweis verlangen. Darauf sollte sich jede Familie beizeiten vorbereiten. Je früher mit dem Sparen begonnen wird, umso höher fallen die daraus resultierenden Renditen aus. Auch der Staat unterstützt mit Steuererleichterungen das Sparen für die Ausbildung der Kinder. Eltern sollten darauf achten, nicht nur auf eine Sparform zu setzen. Oft ergeben sich im Laufe der Zeit Möglichkeiten, sein Kind in seiner Entwicklung zu fördern, wenn man das nötige Geld zur Verfügung hat. Andererseits sind es gerade die langfristigen Anlagen, die die besten Renditen einbringen. Deshalb ist auch beim Vermögensaufbau für Kinder auf eine vernünftige Mischung der Anlagen zu achten. Als Grundlage ist immer das Sparbuch mit geringeren Zinsen aber einer ständigen Verfügbarkeit des eingezahlten Geldes zu empfehlen. Hiervon können falls notwendig auch mal Nachhilfelehrer oder eine Sprachreise bezahlt werden. Für eine kostenspieligere Ausbildung eignet sich eher eine Anlage, die über zehn bis fünfzehn Jahre läuft, wie zum Beispiel Bank- oder Fondssparpläne. Wenn man sich früh im Leben des Kindes darüber Gedanken macht und einen solchen Vertrag abschließt, können durch die lange Laufzeit auch mit recht kleinen Raten hohe Erträge erwirtschaftet werden. Will man lieber etwas flexibler bleiben, kann auch auf Festgeld oder Sparbriefe zurück gegriffen werden, die in der Regel eine Laufzeit von zwei bis sechs Jahren haben. Wer nicht nur die Ausbildung seiner Kinder absichern, sondern ihnen eine finanzielle Sicherheit für die Zukunft mitgeben möchte, sollte sich über verschiedene Bausparprodukte informieren. Gerade hier ist es auch mit sehr kleinen Beiträgen möglich zu sparen. Das Kind profitiert als Erwachsener nicht nur von dem daraus ersparten Geld, sondern es wird auch als möglicher Kreditnehmer bei der Planung eines Hauskaufs beispielsweise, von den Banken positiver bewertet. Für welche Anlagen man sich entscheidet, ist natürlich an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Wichtig ist dabei aber immer, sich nicht nur auf eine Anlage fest zu legen.
Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in ihrem Beschluss in den Aktenzeichen 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07 vom 21.07.2010 regelte, ist die Benachteiligung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Ende des laufenden Jahres eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Urteil der Richter seien bisher homosexuelle Partnerschaften bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sehr viel höher belastet worden als Ehepaare. Ehepaare wurden in Steuerklasse I geführt mit einem Steuersatz von 7 bis 30 Prozent, Lebenspartnerschaften fielen hingegen in Steuerklasse III mit bis zu 50 Prozent Abzügen. Weiterhin lag der Steuerfreibetrag bei Eheleuten bei 307.000 Euro bzw. 256.000 Euro, bei Lebenspartnern lediglich bei 5.200 Euro.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt einen weiteren Fortschritt in der Loyalität gegenüber homosexuellen Paaren. Wenn eine derartige Lebensgemeinschaft vom Gesetz erlaubt ist, dann darf auch bei der Steuer kein Unterschied gemacht werden.
Muss ersatzweise eine Wohnung angemietet werden, weil aufgrund eines nicht änderbaren Umstandes die eigene Wohnung nicht bewohnbar ist, ist die daraus entstehende Miete als ausergewöhnliche Belastung abzusetzen. Dies entschied das BFH und kippte damit die Entscheidung des ablehnenden Finanzamtes. Die angegebene Begründung besagt, dass es sich in einem solchen Fall um eine existenzsichernde Notwendige Ausgabe handelt. Zu beachten ist, dass dabei auch nachweislich kein Verschulden des Antragstellers vorliegen darf und die ersatzweise angemietete Wohnung in Größe und Mietpreis angemessen sein muss. Dies gilt allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Ist die eigene Wohnung wieder bewohnbar, erlischt die steuerliche Erleichterung. Stellt sich heraus, dass die ursprüngliche Wohnung dauerhaft nicht mehr bewohnbar ist, fällt die Möglichkeit die Miete für die Ersatzwohnung abzusetzen in dem Moment weg, in dem diese Tatsache erkennbar ist.
Das die Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe steuerrechtlich schlechter gestellt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz abgelehnt. Lebenspartner, die wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten Parnterschaft leben, haben das gleiche Recht auf den Erhalt des Lebensstandards, falls ein Partner stirbt. Reagiert hatte das BVG auf die Verfassungsbeschwerde zweier Betroffener.
Bis zum 31. Dezember muss der Gesetzgeber, eine mit der Verfassung übereinstimmende neue Regelung ausarbeiten, die dann auch nachträglich für Altfälle wirksam ist. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 der Bundesregierung, ist bereits eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft in den Bereichen Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgesehen.
Eine Langzeitstudie mit über 100.000 Frauen und Männern über 50 Jahren brachte jetzt die Erkenntnis, dass ein zu dicker Bauch das Risiko eines frühen Todes beeinflusst.
Wie RP-Online unter Berufung auf der Studie der Amerikanischen Krebsgesellschaft berichtet, starben in den neun Jahren der Studien-Laufzeit 15.000 Teilnehmer. Demnach wird das Risiko eines frühen Todes bei einem Bauchumfang von 120 Zentimetern (bei Männern) beziehungsweise 110 Zentimetern (bei Frauen) verdoppelt. Der BMI (Body-Mass-Index) spielte bei allen Teilnehmern keine Rolle. Sowohl schwer- als auch normalgewichtige Teilnehmer starben. Die Forscher berichten weiter, dass die Gefahr in den Fettpolstern des Bauchraumes liegt. Dieses sei schädlicher als das Fett direkt unter der Haut.