Obwohl das Verständnis um die Notwendigkeit einer angemessenen Lebensweise für die Erhaltung der Gesundheit bei den meisten Menschen gewachsen ist, leiden immer mehr Menschen an sogenannten Wohlstandskrankheiten. Allein an zu hohem Blutdruck erkrankt weltweit schon jeder Dritte. Dieser ist die Hauptursache für Schlaganfall und Herzinfarkt. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Menschen mit Übergewicht seit 1980 verdoppelt. An der davon verursachten Diabetes leiden inzwischen weltweit zehn Prozent. Die Weltgesundheitsorganisation hat eine ausführlichen Statistik erstellt und die Häufigkeit der einzelnen Wohlstandskrankheiten, aufgeschlüsselt nach Ländern, veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass es vor allem die ärmeren Länder sind, in denen die Gefahr besonders hoch ist. So hat in Nigeria rund 50 Prozent der Bevölkerung mit hohem Blutdruck und dessen Folgen zu kämpfen, während es in Kanada – das über ein höheres Einkommen pro Person verfügt – nur 20 Prozent sind. Da ein höheres Einkommen in der Regel auch mit einem höheren Bildungsstand einhergeht, lassen die Zahlen darauf schließen, dass diese Probleme mit einer besseren Aufklärung gemildert werden könnten. Ein ähnliches Gefälle wurde bereits innerhalb Deutschlands zwischen Gering- und Besserverdienenden festgestellt.
Einem neuen Gerichtsurteil zufolge sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die jeweils bestmögliche Therapie für Patienten zu bezahlen. Dazu gehören etliche Therapien für eine bessere Lebensqualität, sowie die Behandlung oder Diagnostik im Ausland. Das Gericht hatte die Klage einer Patientin aus Hessen verhandelt, die für eine Krebsdiagnose in die Niederlande gefahren war. Bei der dort verwendeten Diagnosemethode können durch ein neu entwickeltes Verfahren auch kleinste Lymphknoten identifiziert werden. Die zuständige Krankenkasse weigerte sich allerdings die Kosten in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Das Gericht gab der Krankenversicherung recht und begründete seine Entscheidung damit, dass diese nicht verpflichtet sei, alle verfügbaren Optionen für die Gesunderhaltung der Patienten zu bezahlen. Auf eine “Spitzenmedizin um jeden Preis” hat der Versicherte, nach Ansicht des Gerichts, keinen Anspruch.
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen. Im ersten Quartal dieses Jahres mussten die Kassen rund viereinhalb Prozent mehr Geld für Arzneimittel ausgeben, als 2011. “Wenn das so weitergeht, landen wir bis zum Jahresende allein für Medikamente bei Mehrausgaben von über einer Milliarde Euro”, beklagte Florian Land, der Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung. Den höchsten Kostenzuwachs verursachten dabei die Menschen im Bereich des Nordrhein mit einer Steigerung um 9,3 Prozent, gefolgt von Hamburg mit 7 und Berlin mit 6,7 Prozent. Nicht nur die Kosten für Arzneimittel, auch die Honorare für Ärzte steigen kontinuierlich. Damit begründen die Kassen ihre Pläne, die zur Zeit erwirtschafteten Überschüsse des letzten Jahres zurück zu halten. Ungeachtet der Klagen über wachsende Kosten bekräftigte der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr seine Forderung, dass die Überschüsse in Form von Beitragssenkungen an die Versicherten zurück gegeben werden sollten. Bahr: “Wir prüfen nun, wie wir die Krankenkassen stärker unter Druck setzen können, dass sie das Geld, das sie nicht zur Versorgung der Versicherten brauchen, an ihre Mitglieder zurückgeben”. Alternativ wird auch über die Möglichkeit einer Abschaffung der Praxisgebühren debattiert, wogegen sich die Krankenkassen jedoch ebenfalls bisher erfolgreich wehrten.
Circa 23 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Allerdings müssen sie auch ein paar Details beachten, um nicht selbst Schaden zu erleiden. Dazu gehört auch die Haftung, im Falle eines Unfalls oder Missgeschicks. Einfache Mitglieder sind normalerweise über ihre eigene Privathaftpflicht mitversichert. Das gilt allerdings nur, solange sie eine solche überhaupt haben. Problematisch kann es darüber hinaus auch für Vereinsmitglieder werden, die in verantwortlichen Funktionen tätig sind. Zwar wurde mit dem Paragraf 31aBGB die Haftung von Vorständen beschränkt, so dass sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden, doch auch dabei gibt es noch Lücken, da “grobe Fahrlässigkeit” sehr weit gefasst werden kann. Grundsätzlich ist es deshalb sinnvoll sich vor Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim jeweiligen Verein oder Verband zu informieren, welche Form der Absicherung von Haus aus vorgenommen wurde. Sind diese unzureichend oder überhaupt nicht vorhanden, sollte dringend ein Gespräch mit dem zuständigen Versicherungsfachmann gesucht und eventuell offene Risiken behoben werden.
Wer seinen Kindern beim Start ins Leben helfen will, der sollte beizeiten anfangen, zum Beispiel für ihre Ausbildung Geld zurück zu legen. Viele Eltern greifen deshalb gern auf spezielle Geldanlagen für Kinder zurück, die mittlerweile von den meisten Banken und Kreditinstituten angeboten werden. Allerdings sind diese qualitativ recht unterschiedlich. Ein Vergleich verschiedener Geldanlagen für Kinder durch die Stiftung ÖKO-TEST ergab, dass bei einer monatlichen Einzahlung von 150 Euro über 18 Jahre, je nach Anbieter, Gewinnunterschiede von mehr als 13.000 Euro heraus kamen. Wenn man wirklich eines dieser auf Kinder zugeschnittenen Anlageprodukte will, sollte man deshalb genau vergleichen, welche Bank die besten Konditionen anbietet, statt sich einfach auf die Empfehlung der Hausbank zu verlassen. Noch extremer sind die Gewinnunterschiede bei Sparverträgen, die mit einer Lebensversicherung gekoppelt sind. Diese sollen, im Fall des Todes der Eltern, die Kinder finanziell absichern. Allerdings lohnen sich solche Angebote wirklich nur als Risikoschutz. Für den Vermögensaufbau eignen sie sich nicht, da hohe Abschlusskosten und Vermittlungsprovisionen die Rendite dermaßen verringern, dass die Höhe der Auszahlungssumme oft nicht einmal die eingezahlten Beiträge ausgleicht.