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Themenstarter
Kaufverträge über das Internet kommen erst dann zustande wenn der Shop Betreiber die Bestellung eines Kunden annimmt. Der Verkäufer macht ein Angebot und der Kunde gibt mit der Bestellung ein Gegenangebot ab, dieses muss der Verkäufer erst noch annehmen, so das Amtsgericht in München. Die Bestllung wird als Annahme gewertet, aber auch nur wenn die bestellte Ware geliefert wurde und keine falsche.
Veröffentlicht : 27/10/2010 10:14 am