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Leichenwagen kein Privatfahrzeug

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 Alex
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Arbeitnehmer sind meist erfreut wenn sie einen Firmenwagen auch für private Zwecke erhalten und dies im Arbeitsverhältnis so beschrieben ist. Ein Bestattungsunternehmer hatte seinem Arbeitnehmer nun den Leichenwagen als Fahrzeug mit nach hause gegeben und diesen als im Arbeitsvertrag festgelegten Firmenwagen deklariert. Das Lanesarbeitsgericht in Köln entschied das ein Leichenwagen als Fahrzeug für private Zwecke nicht zumutbar sei, bei Transportern könne man im Einzelfall noch für den Arbeitgeber entscheiden, aber hier keine Chance.

 
Veröffentlicht : 26/10/2010 2:13 pm
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