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 Alex
(@admin)
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Zum Thema gestohlener Artikel hat der Bundesgerichtshof eine Aussage getätigt. Wenn ein Verkäufer einen Artikel anbietet und dieser nachweislich im Zuge der Angebotszeit gestohlen wird, darf dieser die Auktion einstellen. In einem konkreten Fall hatte ein Verkäufer seine Digitalkamera angeboten, diese wurde aber einige Tage nach der Auktion gestohlen, er beendete die Auktion und der letzte Bieter bekam den Zuschlag für 70 Euro, der Käufer klagte nun Schadenersatz ein, da er die Kamera nicht kaufen konnte. Vor Gericht entschied dann der Bundesgerichtshof zugunsten des Verkäufers. Dieses Urteil ist nun richtungsweisend für ähnliche Fälle.

 
Veröffentlicht : 20/06/2011 10:14 am
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