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Firmenwagen ohne Privatfahrten

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 Alex
(@admin)
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Mitglied Admin
Themenstarter
 

Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, so geht das Finanzamt davon aus das dieser auch zur Privatnutzung betrieben wird. Ohne Fahrtenbuch hatte man selten eine Chance dagegen vor zu gehen. Selbst wenn der Wagen vom Arbeitgeber ausschließlich für Privatfahrten verboten ist, so unterstellte das Finanzamt bisher eine Privatnutzung. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass in solchen Fällen nicht von einer privaten Nutzung ausgegangen werden kann.  Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist mit ob Privatfahrten erlaubt sind hat man Möglichkeiten durch eine überzeugende Argumentation den Vorwurf zu entkräften.

 
Veröffentlicht : 29/10/2010 10:07 am
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