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Leiharbeiter dürfen Fahrkosten absetzen

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 Alex
(@admin)
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leiharbeiter keine regelmäßige Arbeitsstätte haben und somit die Reisekosten absetzen dürfen. Ungeklärt ist jedoch wie es aussieht wenn ein Leiharbeiter über die gesamte Dauer an eine Firma verliehen ist. Betroffene Leiharbeiter sollten dennoch Einspruch einlegen wenn das Finanzamt die Reisekosten nicht akzeptiert.

 
Veröffentlicht : 27/10/2010 11:15 am
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