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Ware im Supermarkt
 
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Ware im Supermarkt

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 Alex
(@admin)
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Mitglied Admin
Themenstarter
 

Das Oberlandesgericht in Brandenburg entschied das Ware in einem Supermarkt einsehbar gelagert werden muss. Im konkreten Fall ging es darum das einer Dame eine Konservendose auf den Kopf gefallen ist nachdem sie aus einem Regal eine Dose entnehmen wollte und eine darüberliegende herunter fiel. Die Dame war 1,50 Meter groß und die Dose in 1,70 Meter Höhe eingelagert. Der Supermarktbetreiber wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung verpflichtet, die Ware muss auch von kleinen Menschen ohne Gefährdung entnommen werden können.

 
Veröffentlicht : 13/10/2010 9:51 am
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