Benachrichtigungen
Alles löschen
Alles weitere...
1
Beiträge
1
Benutzer
0
Reactions
1,559
Ansichten
Themenstarter
Wird das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und Arbeitgeber beendet, so hat der Arbeitnehmer auch im nachhinein das Recht in seine Personalakte zu schauen. In einem speziellen Fall hat ein ehemalige Arbeitnehmer eines Versicherungsunternehmens den Vorwurf erhalten unloyal gegenüber seinem Unternehmen gewesen zu sein, daraufhin wollte er die Personalakte einsehen, dass Unternehmen lehnte ab. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch das der Arbeitnehmer natürlich in seine Akte schauen dürfe um zu prüfen ob die Angaben dort wahrheitsgetreu hinterlegt sind.
Veröffentlicht : 26/11/2010 11:11 am