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Teure Wertgegenstände bei Flugreisen besser ins Handgepäck

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 Alex
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Wer mit dem Flugzeug verreist, sollte teure Wertgegenstände wie Uhren, Brillen etc. lieber im Handgepäck mit sich führen. Ein Flugreisender hatte in seinem Koffer eine hochwertige Brille im Wert von gut 1000 Euro. Bei Ankuft am Zielort stellte er fest das die Brille gestohlen wurde und verlangte Schadenersatz durch die Fluggesellschaft. Das Amtsgericht entschied zu Gunsten der Fluggesellschaft, das der Reisende entgegen der Empfehlungen die Brille im Koffer mitführte und nicht im Handgepäck.  Es wird angeraten solche Gegenstände speziell für Flugreisen zu versichern.

 
Veröffentlicht : 18/09/2010 12:25 pm
 Alex
(@admin)
Beiträge: 87
Mitglied Admin
Themenstarter
 

Passend dazu hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden das der Höchstbetrag für Schäden bei der Beförderung inkl. Verlust auf maximal 1.131 Euro beschränkt ist. Seit 2009 ist dieser Betrag auch bereits in Umlauf, ein Gerichtsverfahren jedoch klärte dies jetzt noch einmal neu, da ein Passagier geklagt hatte.

 
Veröffentlicht : 04/10/2010 12:12 pm
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