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Finanzen
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Themenstarter
Viele Mieter klagen über Mängel in der Wohnung und möchten daraufhin die Miete kürzen, jetzt gibt es dazu aber eine leicht abgeänderte Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das Mängel die dem Vermieter nicht bekannt gemacht worden sind nicht automatisch zur Mietminderung führen. Dem Vermieter muss immer die Chance eingeräumt werden die Mängel zu beseitigen, wer einfach die Miete kürzt dem droht eine fristlose Kündigung.
Veröffentlicht : 05/11/2010 12:21 pm