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Themenstarter
Wenn man umzieht ist man über jede helfende Hand froh, doch was wenn einer der Helfer etwas am Mietobjekt kaputt macht? Das Amtsgericht in Gummersbach entschied das Umzugshelfer nur in Regress genommen werden können in erster Linie aber der Mieter haftet sobald etwas am Gebäude beschädigt wird. In einem aktuellen Fall hatten die Umzugshelfer im Fahrstuhl den Notschalter durch unsachtes einladen der Waschmaschine kaputt gemacht.
Veröffentlicht : 13/09/2010 11:00 am
Themenstarter
In der Regel hat aber auch fast jeder eine Privathaftpflichtversicherung, diese sollte solche Schäden abdecken. Zumal man am Haus ohnehin nur selten gravierende Schäden verursachen wird.
Veröffentlicht : 01/10/2010 3:22 pm