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Wer Schimmelbildung in seiner Mietwohnung hat und diese nur durch durchgehendes Lüften vermieden werden kann, der hat Anspruch auf eine Mietminderung, teilweise sogar bis zu 100 Prozent. In einem konkreten Fall ging es darum das eine Familie mit drei Kindern eine Wohnung anmietete und in allen Räumen nach kurzer Zeit Schimmelbildung festgestellt wurde. Der Vermieter nahm eine Messung der Feuchtigkeit vor und begründete die Schimmelbildung mit mangelhafter Lüftung durch die Mieter. Die Familie klagte und bekam Recht, eine Mietminderung um 100 Prozent wurde zugesprochen.
Veröffentlicht : 19/09/2010 5:32 pm