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Themenstarter
Wer seinen Rückflug nicht wahrnehmen kann weil ein Vulkan ausgebrochen ist und der Flugverkehr durch die Vulkanasche unterbrochen ist, hat keinen Anspruch auf Ersatz für vertane Urlaubstage. Lediglich der letzte Reisetag kann vom Preis abgezogen werden. Wer auf eigene Kosten zurückreist muss dies auch selber bezahlen. Reiseveranstalter haften nicht für höhere Naturgewalten.
Veröffentlicht : 21/07/2011 10:47 am