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Themenstarter
Wenn ein Kind sich entschließt im Ausland zu studieren oder eine andere Ausbildung zu machen, so ist es möglich das kein Kindergeld mehr ausgezahlt wird. Wichtig ist das der Aufenthalt im Ausland nicht gewöhnlich oder als Hauptsitz angesehen wird. Also wer ein Kind hat welches im Ausland seine Ausbildung macht, dort sollte angegeben werden das das Kind die heimische Wohnung oder Haus auch noch benötigt und auch nutzt. Es gibt eine Grenze von fünf Monaten die man mindestens in Deutschland sein muss, allerdings soll darüber teilweise großzügig hinweg gesehen werden.
Veröffentlicht : 18/07/2011 10:30 am