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Themenstarter
Wer einen Hund in seiner Wohnung oder auf seinem Grundstück hält muss dafür Sorge tragen das dieser nicht permanent bellt. Laut einem Gerichtsurteil handelt es sich um unzumutbare Lärmbelästigung die die Nachbarn nicht hinnehmen müssen. Die Hunde können in ein Tierheim gebracht werden wenn der Besitzer nicht dafür sorgt den Hund mittels Hundeschule oder anderen Maßnahmen in den Griff zu bekommen.
Veröffentlicht : 08/09/2010 12:18 pm