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                    Durch die wohl bald steigenden Kosten für die Krankenkasse werden viele Haushalte wieder stärker belastet. Doch es gibt Abhilfe, Krankheit kann eine außergewöhnliche Belastung sein und ist somit von den Steuern abzusetzen. Wichtig ist es musse ein Ärztliches Attest vorliegen in dem hervorgeht das die Maßnahme krankheitsbedingt notwendig ist, sowie die Dauer der Therapie und die Medikamente die genommen werden müssen etc.
                            Veröffentlicht : 06/10/2010 10:03 a.m.		                    						
                    	
                    