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Finanzen
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Themenstarter
In den letzten Tagen ist das Thema ja wieder sehr aktuell, in einigen Häusern ist durch den starken Regen und den geschmolzenen Schnee Wasser ist das Haus eingedrungen. Doch wer kommt für den Schaden auf? Beschädigte Kleidung, Möbel und der Hausrat an sich kann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden, die Wiederbeschaffungskosten und Schadensbeseitigungskosten sind hier geltend zu machen. Zu beachten ist das NUR die Schadensbeseitigung und Wiederbeschaffungskosten geltend gemacht werden können, wenn diese auch bereits durchgeführt wurden.
Veröffentlicht : 14/01/2011 11:37 am