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Themenstarter
Wer sich für den Bundesfreiwilligendienst einschreibt, bekommt seine Vergütung steuerfrei ausgezahlt. Dies gilt sowohl für diejenigen die den freiwilligen Wehrdienst leisten, wie auch für die die den Ersatzdienst leisten. Die Regelung bleibt solange bestehen, wie es diesen Dienst geben wird.
Veröffentlicht : 13/11/2011 3:20 pm